Beglaubigung von Urkunden im Ausland

Um in Finnland zu verwendet werden zu können, müssen von ausländischen Behörden ausgestellte Urkunden und Bescheinigungen im Ursprungsland beglaubigt werden.

Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens: Apostille

Urkunden aus Mitgliedsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 werden mittels der sogenannten Apostille beglaubigt. Informationen zur Apostille und zu den ausstellenden Behörden finden Sie hier: http://www.hcch.net/(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Urkunden aus anderen Ländern: Legalisation

Stammt die Urkunde aus einem Land, das nicht zu den Mitgliedern des Haager Übereinkommens zählt, muss sie in der folgenden Weise legalisiert werden:

  1. Das Außenministerium des Ursprungslandes beglaubigt die Ausstellung der Urkunde durch die korrekte Behörde.
  2. Die finnische Auslandsvertretung im Ursprungsland beglaubigt die Echtheit der Urkunde durch Anfügung einer Bescheinigung über das Legalisationsrecht der betreffenden Stelle des Außenministeriums.