Reisepass oder Personalausweis für Wehrpflichtige

Falls Sie von der Wehrpflicht betroffen sind, müssen Sie beim Beantragen eines Reisepasses oder Personalausweises nachweisen können, dass keine aus dem Passgesetz hervorgehenden Hinderungsgründe für die Ausstellung des Passes bzw. Personalausweises bestehen. Falls Sie diesen Nachweis nicht selbst vorlegen, wird er von der den Antrag bearbeitenden Stelle des Außenministeriums bei den finnischen Behörden eingeholt, bevor über die Gewährung des Passes/Ausweises entschieden wird.

Als Nachweis geltende Bescheinigungen:

  • Truppenausweis
  • auf Befreiung vom Wehrdienst in Friedenszeiten lautender Musterungsbescheid oder vergleichbarer Beschluss
  • auf vollständige Befreiung vom Wehrdienst lautender Musterungsbescheid
  • von einer Militärbehörde ausgestellter Unbedenklichkeitsbescheid
  • Zivildienstbescheinigung