Wehrpflicht

Falls Sie ein männlicher finnischer Staatsbürger sind und im Ausland leben, sind Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres von der Wehrpflicht betroffen. Sie können die Musterung über die Auslandsvertretung Finnlands in Ihrem Wohnstaat abwickeln.

Foto: Finnische Streitkräfte (Puolustusvoimat)
Foto: Finnische Streitkräfte (Puolustusvoimat)

Falls Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit innehaben, kann es sein, dass Sie in Ihrem anderen Heimatland wehrpflichtig sind, obwohl Sie bereits ihren finnischen Wehrdienst geleistet haben.

Falls Sie entgegen Ihrer gesetzlichen Pflicht weder Wehr- noch Zivildienst geleistet haben, kann Ihnen nur bis maximal Ende des Jahres, in dem Sie 28 Jahre alt werden, ein Reisepass ausgestellt werden.

Bei den regionalen Dienststellen der Streitkräfte(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) erhalten Wehrpflichtige Hilfe und Beratung. Für im Ausland lebende Personen richtet sich die zuständige Dienststelle nach der im finnischen Bevölkerungsdatensystem eingetragenen Heimatgemeinde.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der finnischen Streitkräfte(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).