Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung kann einer Person aus berechtigten Gründen ausgestellt werden, wie beispielsweise für die Rentenerstattung oder für ein Nachlassinventar. Die betreffende Person muss persönlich in der Auslandsvertretung erscheinen und ihre Identität nachweisen. Die Honorarkonsuln Finnlands können ebenfalls die entsprechende notarielle Bescheinigung ausstellen.

Servicegebühren

Gebühr 50 €, bei Ausstellung für staatliche Rente und Studienbeihilfe kostenlos. 

Für diese notarielle Angelegenheit ist eine persönliche Anwesenheit sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.