Lebensbescheinigung

Die Bescheinigung darüber, dass die betreffende Person lebt, kann nach diesbezüglicher Klärung beispielsweise zum Nachweis eines Rentenanspruchs oder zwecks Errichtung eines Nachlassinventars in Finnland ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass die betreffende Person persönlich in der Auslandsvertretung erscheint.

Servicegebühren

Gebühr 50 €, bei Ausstellung für staatliche Rente und Studienbeihilfe kostenlos. 

Für diese notarielle Angelegenheit ist eine persönliche Anwesenheit sowie die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich.