Einreisekontrolle

Das Schengen-Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Ihre Einreisebedingungen werden an der Schengen-Grenze geprüft.

Sie müssen einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument, eine Reiseversicherung für die Dauer des Aufenthalts sowie die Begleitpapiere für den Visumantrag vorlegen.

Darüber hinaus benötigen Sie das für Ihren Lebensunterhalt erforderliche Geld (50 Euro pro Tag). Das muss für einen Aufenthalt und für eine Rückreise oder für eine fortgesetzte Reise ausreichen. Die Vermögensverhältnisse der einladenden Person können berücksichtigt werden, sofern diese die Verpflichtungserklärung ausfüllt und die erforderlichen Vermögensnachweise als Anlage beifügt. Wenn Sie ein Rückflugticket haben, wird der Gesamtbetrag, den Sie benötigen, reduziert.

Sie dürfen kein Einreiseverbot im Schengen-Raum haben. Ihre Einreise in das Land kann auch dann untersagt werden, wenn bei der Grenzkontrolle geurteilt wird, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Beziehungen Finnlands zu anderen Ländern darstellen können.

Darüber hinaus kann Ihre Einreise abgelehnt werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Sie mit unehrlichen Mitteln Geld verdienen möchten.

Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Visums in Finnland

Lokale Polizeibehörden können die Gültigkeit des Visums in Finnland verlängern, wenn Sie Finnland und den Schengen-Raum aus Gründen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen nicht verlassen können.

Entscheidungen über die Verlängerung der Gültigkeit eines Visums werden von der Polizei (auf Englisch) (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) getroffen.