Meldung einer Adressenänderung an das Bevölkerungsdatensystem

Falls Sie finnische/r Staatsbürger/in sind und im Ausland leben, sind Sie verpflichtet, der finnischen Registerbehörde Ihre jeweils aktuelle Anschrift mitzuteilen.

Es ist wichtig, dass Ihre Adress- und Staatsangehörigkeitsinformationen auf dem neuesten Stand bleiben, denn sie wirken sich u. a. auf die mögliche Wehrpflichtbefreiung oder die Auslegung von Verträgen aus. Auch Wahlunterlagen oder Mitteilungen über einen eventuell drohenden Staatsangehörigkeitsverlust erreichen Sie nur dann, wenn Ihre Adresse korrekt im Bevölkerungsdatensystem registriert ist.

Adressenänderungen im Ausland können Sie bei einer Registerbehörde (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) in Finnland oder bei einer finnischen Auslandsvertretung melden.