Widerspruch gegen eine Visumentscheidung

Rechtsmittel in Visumangelegenheiten

  1. Bitten Sie die Vertretung um eine Berichtigung gemäß den Anweisungen, die Sie erhalten haben. Die Beschwerde muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Visumsentscheidung eingereicht werden. Die Beschwerde muss schriftlich auf Finnisch oder Schwedisch eingereicht werden.
  2. Die finnische Vertretung wird sich mit dem Antrag befassen und die Entscheidung treffen.
  3. Sie können ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der finnischen Vertretung einlegen, indem Sie beim Verwaltungsgericht Helsinki Klage erheben.
  4. Senden Sie die Beschwerde an die Vertretung, die die Entscheidung getroffen hat. Sie sendet die Beschwerdeunterlagen an das Verwaltungsgericht Helsinki. Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach der Zustellung der Entscheidung über den einreichen. Die Beschwerde muss schriftlich auf Finnisch oder Schwedisch eingereicht werden. Die Beschwerdegebühr beim Verwaltungsgericht beträgt 270 Euro.
  5. Bei Visumangelegenheiten bezüglich der Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen können Sie beim Verwaltungsgericht ein Rechtsmittel einlegen, ohne zuvor eine Beschwerde einzureichen.

Verordnung über einen Visakodex der Gemeinschaft(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ablehnung, Annullierung oder Widerruf eines Visums

Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums nicht erfüllt sind, wird das Visum abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid und die diesbezüglichen Gründe werden anhand eines dem EU-Visakodex entsprechenden Formulars übermittelt.

Diese Ablehnung beruht auf den im gemeinschaftlichen Schengen-Visakodex genannten Punkten. Die Gründe können zum Beispiel die folgenden sein:

  • Sie haben kein zulässiges gültiges Reisedokument
  • Sie haben kein Material, um Ihren Reiseplan zu unterstützen, um den Zweck und die Bedingungen Ihres Aufenthalts darzulegen
  • Sie haben nicht genügend Ressourcen für ihren Unterhalt
  • Sie haben nicht das Recht, in das Ursprungsland zurückzukehren oder die Reise in ein Drittland fortzusetzen
  • Die Vertretung hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass Sie den Schengen-Raum nicht vor Ablauf des beantragten Visums verlassen werden
  • Möglicherweise haben Sie ein Einreiseverbot in Finnland oder einem anderen Schengen-Staat oder gelten in einem Mitgliedstaat als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen.

Das Ihnen bereits erteilte Visum wird annulliert, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums bei der Ausstellung des Visums nicht erfüllt waren.

Das Ihnen bereits erteilte Visum wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums bei der Ausstellung des Visums nicht erfüllt waren.

In den die Freizügigkeit von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen betreffenden Visumangelegenheiten(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) hat der Antragsteller das Recht, gegen den Ablehnungsbescheid beim Verwaltungsgericht ein Rechtsmittel ohne Einspruchsverfahren einzulegen.