Notfälle im Ausland: Konsularische Dienstleistungen

Es liegt in der Verantwortung der Vertretungen, den Empfänger einer konsularischen Leistung zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen, damit er in seinem Anliegen selbstständig vorankommt. Die Vertretungen stehen auch im Ausland in Not geratenen Finnen sowie in Finnland wohnenden Ausländern beratend zur Seite. In Ländern ohne finnische Vertretung kann Unterstützung durch Vertretungen der nordischen Länder und außerhalb der EU durch Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten geleistet werden.

Umfang der Konsulardienstleistungen

Was Vertretungsbehörden leisten

  • Unterstützung erkrankter oder verunfallter Personen oder von Opfern von Gewaltverbrechen bei der Organisation von gesundheitlicher Versorgung oder anderer notwendiger Hilfeleistungen

  • Unterstützung von in Not- oder Krisensituationen geratenen oder inhaftierten Personen bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen

  • Ausstellung eines temporären Passes für die Heimkehr von Personen, deren Reisepass abgelaufen oder verloren gegangen ist, gestohlen oder zerstört wurde (Achtung! Honorarkonsulate können keinen Pass ausstellen!)

  • Beratung, wie Sie über Banken oder andere Finanzinstitute Geld beziehen können

  • Unterstützung durch finanzielle Mittel

  • Kontakt von Versicherungsunternehmen in Krankheits- und Todesfällen

Wozu Vertretungsbehörden nicht befugt sind

  • Handlungen gegen das Gesetz des Empfangsstaates

  • Ausüben von Amtshandlungen, die in die Kompetenz anderer Behörden fallen

  • Begleichung von Bußgeldern, Kautionen, Hotel-, Krankenhaus- oder sonstigen Rechnungen

  • Kostenübernahme für die Inanspruchnahme von Dolmetschleistungen oder rechtlicher Beihilfe

  • Übernahme von Bürgschaften oder anderen Zahlungsverpflichtungen

  • Rechtsanwaltsleistungen oder sonstige Rechtsbeistandstätigkeiten

  • Einflussnahme auf gerichtliche Verfahren oder Erwirkung gerichtlicher Urteile

  • Befreiung aus Haft oder Arrest

Honorarkonsulate (Honorarkonsuln)

  • Honorarkonsulate können Rat und Unterstützung im Kontakt mit örtlichen Behörden oder der nächsten finnischen Vertretungsbehörde leisten.

  • Sie verfügen allerdings über beschränkte Befugnisse und können z. B. keinen Pass ausstellen.

Unterstützung durch Vertretungen der nordischen und EU-Länder

In Ländern ohne finnische Vertretung kann Unterstützung durch Vertretungen der nordischen Länder und außerhalb der EU auch durch Vertretungen der EU-Mitgliedsstaaten(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) geleistet werden.