Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit eines Kindes

Ein Kind hat die finnische Staatsangehörigkeit, wenn bei Geburt des Kindes

  • die Mutter finnische Staatsbürgerin ist oder

  • der Vater finnischer Staatsbürger und die Mutter eine Ausländerin ist und die Eltern miteinander verheiratet sind.

Nicht ehelich geborenes Kind

Wird ein Kind außerhalb einer Ehe geboren und ist nur der Vater bei Geburt des Kindes finnischer Staatsbürger, muss die Vaterschaft nach dem Recht des Wohnstaats des Kindes anerkannt werden. Danach kann dem Kind die finnische Staatsangehörigkeit durch Anzeige (auf Englisch) (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)erteilt werden.

Sie können die Anzeige bei der Einwanderungsbehörde(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) in Finnland oder bei einer finnischen Vertretung/einem Honorarkonsulat einreichen. Nur ein gesetzlicher Elternteil oder Vormund des Kindes darf eine Anzeige einreichen. Das Einreichen der Anzeige hat persönlich zu erfolgen. Sowohl der Elternteil/Vormund als auch das Kind müssen bei Einreichung der Anzeige persönlich anwesend sein.

Denken Sie auch daran, die Geburt des Kindes bei der finnischen Registerbehörde(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)anzumelden.

Formular: Notification – child born outside Finland (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige oder Antrag

Die Staatsbürgerschaft wird auf Grundlage einer entsprechenden Anzeige oder eines Antrags von der finnischen Einwanderungsbehörde verliehen. Außerhalb Finnlands lebende Personen können in finnischen Vertretungen und Honorarkonsulaten Anzeigen für Kinder oder Adoptivkinder, zur Wiedererlangung der finnischen Staatsbürgerschaft oder aber einen Antrag auf Entbindung von der finnischen Staatsbürgerschaft einreichen.

Das Einreichen entsprechender Anzeigen und Anträge hat ausschließlich persönlich zu erfolgen. Die Einwanderungsbehörde kann Ihr Anliegen erst nach Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr behandeln.

Detailliertere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft, den rechtlichen Grundlagen, der Bearbeitungsgebühr und den Formularen, finden Sie auf der Homepage der Einwanderungsbehörde (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Behalten der finnischen Staatsbürgerschaft nach dem 22. Lebensjahr

Wenn Sie neben der finnischen eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie die finnische Staatsbürgerschaft mit Vollendung des 22. Lebensjahres automatisch verlieren. Über einen möglichen Verlust der Staatsbürgerschaft informiert Sie die Einwanderungsbehörde. Ein Behalten der finnischen Staatsbürgerschaft ist auf Grundlage genügender Beziehungen zu Finnland möglich. Für die Übermittlung von Meldedaten an Digital and Population Data Agency (finn. Digi- und väestötietovirasto) wird von der Vertretung einer den Dienstleistungsgebühren entsprechender Betrag erhoben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Einwanderungsbehörde (auf Englisch).(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Mehrfachstaatsbürgerschaft

Verfügen Sie über mehrere Staatsbürgerschaften, so haben Sie sich selbst über Ihre Rechte und Pflichte in Ihrem anderen Heimatland zu informieren. Finnische Vertretungen im Ausland können Ihnen ausschließlich in Angelegenheiten der finnischen Staatsbürgerschaft weiterhelfen.

Halten Sie sich als Inhaber mehrerer Staatsbürgerschaften in Ihrem anderen Heimatland auf, so werden Sie nach dessen Gesetzen als Staatsbürgerin oder Staatsbürger dieses Landes behandelt. In derartigen Fällen sind die Möglichkeiten des finnischen Außenministeriums, konsularische Hilfe anzubieten, beschränkt.