Übersetzung von Urkunden
Finnische Behörden können die Übersetzung fremdsprachiger Dokumente ins Finnische oder Schwedische verlangen. Die Anfertigung von Übersetzungen fällt nicht in den Aufgabenbereich des Außenministeriums oder der Auslandsvertretungen.
Das Zentralamt für Unterrichtswesen unterhält ein Register der in Finnland anerkannte Übersetzerinnen und Übersetzer(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster). Nähere Kontaktinformationen können beim Finnischen Übersetzer- und Dolmetscherverband(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (Suomen kääntäjien ja tulkkien liitto) erfragt werden.
Informationen zu anerkannten bzw. vereidigten Übersetzer/innen in anderen Ländern erhalten Sie bei den dortigen Behörden.
Falls die Übersetzung einer ausländischen Urkunde im Ausland angefertigt wurde, kann es sein, dass die finnischen Behörden deren Beglaubigung in sachgemäßer Form (Apostille bzw. Legislation) verlangen.
Beeidigte Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen in Deutschland
www.gerichts-dolmetscher.de(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V.
www.bdue.de(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Ab dem 16. Februar 2019 gilt innerhalb der EU eine Verordnung,(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) nach der bestimmte allgemeine Dokumente(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster), die von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden, ohne Apostille zu genehmigen sind.
Vereinfachung der Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der EU (Öffnet neues Fenster)