Aufenthaltstitel für Finnland

Wenn Sie länger als drei Monate in Finnland bleiben möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für Finnland. Sie können maximal drei Monate in Finnland bleiben und arbeiten. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht bei der Servicestelle der Einwanderungsbehörde anmelden.

  1. Sie können einen Aufenthaltstitel in Finnland beantragen, wenn Sie eine Arbeitsstelle, einen Studienplatz oder ein Familienmitglied in Finnland haben. Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel, bevor Sie in Finnland ankommen.
  2. Gemäß den EU-Visabestimmungen ist für die Erteilung eines Schengen-Visums unter anderem erforderlich, dass eine Person den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums verlässt. Ein Visum kann daher nicht einer Person erteilt werden, die nach Finnland käme, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder auf eine Entscheidung über eine noch ausstehende Aufenthaltstitel zu warten. Dies gilt auch für Familienangehörige finnischer Staatsangehöriger.
  3. Nur Sie können den Antrag selbst stellen.
  4. Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel elektronisch unter der Adresse enterfinland.fi(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) oder mit dem Papierformular unter migri.fi(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
  5. Wählen Sie das richtige Antragsformular auf der Grundlage dessen aus, warum Sie nach Finnland kommen (Job, Studienplatz oder Familienmitglied in Finnland).
  6.  Bitte füllen Sie den Antrag auf Aufenthaltstitel sorgfältig aus. Stellen Sie sicher, dass die Anhänge korrekt sind.
  7. Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben, vereinbaren Sie einen Termin, um sich auszuweisen und Ihre biometrischen Identifikatoren (Unterschrift, Foto, Fingerabdrücke) abzugeben. Nähere Hinweise erhalten Sie bei der Terminvereinbarung. Honorarkonsulate sind nicht berechtigt, die Identität von Antragstellenden festzustellen.
  8. Die finnische Auslandsvertretung oder die Visumantragstelle befindet sich möglicherweise in einem anderen Land als in dem, in dem Sie sich befinden. Stellen Sie sich auf einen Visumantrag für dieses Land ein. 
  9. Gehen Sie zur Vertretung oder zur Visumantragstelle, identifizieren Sie sich und bezahlen Sie die Gebühr für die Beantragung eines Aufenthaltstitels. Die Zahlung wird nicht zurückerstattet, auch wenn Sie Ihren Antrag stornieren oder eine negative Entscheidung erhalten.
  10. Ihr Antrag wird dann in die Bearbeitungswarteschlange der Einwanderungsbehörde übertragen.
  11. Verfolgen Sie den Verarbeitungsfortschritt im Webservice, wenn Sie Ihren Antrag im Enter-Finland-System eingereicht haben. Möglicherweise werden Sie nach weiteren Erklärungen gefragt, und Sie können zu einem Interview eingeladen werden.
  12. Die Bearbeitung eines Antrags erfordert Zeit. Warten Sie in Ruhe ab. Warteschlangen sind oft lang, aber jeder Antrag wird bearbeitet.
  13. Sie werden benachrichtigt, wenn die Entscheidung getroffen wurde.
  14. Wenn Sie eine positive Entscheidung erhalten, wird Ihr ausgefüllter Ausweis mit dem Aufenthaltstitel an die Stelle geschickt, an der Sie den Antrag eingereicht haben. Eine negative Entscheidung bedeutet, dass Sie keine ausreichenden Gründe für einen Aufenthaltstitel haben.
  15. Weitere Informationen zum Beantragen eines Aufenthaltstitels finden Sie auf der Website der Finnischen Einwanderungsbehörde migri.fi(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

 

Mit einem D-Visum können Sie nach Finnland einreisen, sobald Ihr Aufenthaltstitel ausgestellt wurde

Ein D-Visum kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel beantragen:

  • Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltstitel für Start-up-Gründer
  • ICT-Karte für Fachkräfte (unternehmensinterner Transfer)
  • Aufenthaltstitel für obere oder mittlere Führungsebene
  • Aufenthaltstitel für Studierende
  • Aufenthaltstitel für Forschende
  • Aufenthaltstitel als Familienangehöriger der oben genannten Fälle

Wenn Sie aus einem visumfreien Staat kommen, ist kein D-Visum erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der finnischen Einwanderungsbehörde(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).

 

Wo wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt?

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der finnischen Botschaft in Berlin beantragt.