Servicegebühren

Die Zahlungen können bei der Antragstellung mit einer deutschen EC-Karte, mit einer Kreditkarte oder per Banküberweisung im Voraus auf folgendes Konto der Botschaft von Finnland Berlin getätigt werden:

Botschaft von Finnland, Berlin
IBAN: DE62 1007 0000 0507 7011 00
BIC: DEUTDEBBXXX

Bargeld wird nicht entgegengenommen.


Für die Übermittlung von Meldedaten an die Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten wird seit dem 1.9.2020 eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Es wird jedoch keine Gebühr erhoben, wenn die Übermittlung mit der Erbringung einer anderen konsularischen Dienstleistung, z. B. einer Staatsangehörigkeits- oder einer Passangelegenheit, zusammenhängt.

Reisedokumente

Dienst Preis (€)

Reisepass

235

Schnellpass

255

Vorläufiger Reisepass

270

Laissez Passer Reisedokument

235

EU:n tilapäinen matkustusasiakirja (EU ETD)

255

Fremdenpass als Ersatz für einen verlorenen Reisepass

235

Nationaler Personalausweis für Seeleute (Seemannspass)

235

Personalausweis

60

Schnell ausstellbarer Personalausweis (inkl. Gebühren der Digital and Population Data Services Agency, DVV)

80

Schnell ausstellbarer Personalausweis bei gleichzeitiger Beantragung eines Reisepasses (inkl. DVV-Gebühren)

70

Personalausweis mit dem Reisepass

50

Antrag auf Freigabe eines gesperrten Personalausweises

30

Zustellgebühr für den fertigen Reisepass oder Personalausweis 7 €.

Ein vorläufiger Pass kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe bewilligt werden. Diese können beispielsweise mit der Berufstätigkeit, den Familienverhältnissen oder dem Gesundheitszustand des Antragstellers zusammenhängen. Der vorläufige Pass wird in der Regel nur für die Dauer der betreffenden Reise ausgestellt.