Servicegebühren
Die Zahlungen können bei der Antragstellung mit einer deutschen EC-Karte, mit einer Kreditkarte oder per Banküberweisung im Voraus auf folgendes Konto der Botschaft von Finnland Berlin getätigt werden:
Botschaft von Finnland, Berlin
IBAN: DE62 1007 0000 0507 7011 00
BIC: DEUTDEBBXXX
Bargeld wird nicht entgegengenommen.
Für die Übermittlung von Meldedaten an die Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten wird seit dem 1.9.2020 eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Es wird jedoch keine Gebühr erhoben, wenn die Übermittlung mit der Erbringung einer anderen konsularischen Dienstleistung, z. B. einer Staatsangehörigkeits- oder einer Passangelegenheit, zusammenhängt.
Reisedokumente
Dienst | Preis (€) |
---|---|
Reisepass |
235 |
Schnellpass |
255 |
Vorläufiger Reisepass |
270 |
Laissez Passer Reisedokument |
235 |
EU-Rückkehrausweis (ETD) |
255 |
Fremdenpass als Ersatz für einen verlorenen Reisepass |
235 |
Nationaler Personalausweis für Seeleute (Seemannspass) |
235 |
Personalausweis |
60 |
Schnell ausstellbarer Personalausweis (inkl. Gebühren der Digital and Population Data Services Agency, DVV) |
80 |
Schnell ausstellbarer Personalausweis bei gleichzeitiger Beantragung eines Reisepasses (inkl. DVV-Gebühren) |
70 |
Personalausweis mit dem Reisepass |
50 |
Anforderung eines neuen Aktivierungscodes für den Chip des Personalausweises (Postzustellung) |
30 |
Zustellgebühr für den fertigen Reisepass oder Personalausweis 7 €.
Ein vorläufiger Pass kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe bewilligt werden. Diese können beispielsweise mit der Berufstätigkeit, den Familienverhältnissen oder dem Gesundheitszustand des Antragstellers zusammenhängen. Der vorläufige Pass wird in der Regel nur für die Dauer der betreffenden Reise ausgestellt.