Wählen im Ausland

Sie haben die Wahl zwischen zwei Stimmabgabe verfahren: Vorauswahl und Briefwahl.

Vorauswahl

Verantwortlich für die Organisation von Vorauswahlen im Ausland(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) und auf finnischen Schiffen ist das Außenministerium. Im Ausland können Sie bei den in der diesbezüglichen Verordnung festgelegten Vertretungen Finnlands wählen. Falls Sie Crewmitglied eines finnischen Schiffes sind, das in ausländischen Gewässern unterwegs ist, haben Sie das Recht auf Vorauswahl vom Schiff aus, sofern Sie in Finnland wahlberechtigt sind.

Näheres zum Vorauswahlverfahren finden Sie auf der vom Justizministerium eingerichteten Internetseite vaalit.fi(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Briefwahl

Wahlberechtigte finnische Staatsangehörige, die im Ausland leben, können per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Möglich ist die Briefwahl auch für in Finnland wohnhafte Personen, die im Vorauswahlzeitraum und am eigentlichen Wahltag außer Landes sind.

Vorbereitungen

  1. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherte Adresse.
  2. Vergewissern Sie sich bei der Registerbehörde (Maistraatti,(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)), dass Ihre Adressinformationen auf dem neuesten Stand sind. Falls sich Ihre Adresse im Ausland ändert, melden Sie dies bitte per E-Mail an [email protected].
  3. Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Die Benachrichtigung enthält jedoch wichtige Informationen, beispielsweise welchem Wahlkreis Sie angehören und an welchen kommunalen Wahlvorstand Sie Ihren Wahlbrief zu senden haben.
  4. Ordern Sie frühzeitig Ihre Wahlunterlagen beim Bestellservice(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) des Justizministeriums. Die Bestellung ist ab 14.1.2019 möglich. Bitte lesen Sie die Briefwahlinformationen aufmerksam durch.

Wahlverfahren

  1. Die Stimmabgabe ist ab dem 14.3.2019 möglich. Erst an diesem Tag werden die Kandidatennummern veröffentlicht.
  2. Füllen Sie den Stimmzettel aus, stecken Sie ihn in den Wahlumschlag und verschließen Sie den Umschlag. In der Wahlsituation müssen zwei volljährige, unparteiische und unbefangene Zeugen Gewähr dafür leisten, dass Wahlgeheimnis und Wahlfreiheit gewahrt bleiben.
  3. Senden Sie den verschlossenen Wahlumschlag zusammen mit dem Begleitschreiben im Versandumschlag an den zentralen Wahlvorstand Ihres finnischen Wahlkreises. Ihr Stimmzettel muss spätestens am 12.4.2019 um 19.00 Uhr beim Wahlvorstand eintreffen. Der Wähler bzw. die Wählerin zahlt die Portogebühren.

Wahlrecht

Falls Sie finnische/r Staatsbürger/in sind und dauerhaft im Ausland leben, sind Sie bei den finnischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen stimmberechtigt. Darüber hinaus sind Sie bei den Wahlen zum Europaparlament in Finnland stimmberechtigt, sofern Sie sich nicht in das Europawahlregister Ihres Wohnstaates eintragen lassen haben.

Halten Sie Ihre Adressangaben auf dem neuesten Stand

Wahlberechtigte finnische Staatsangehörige, die im Ausland leben, erhalten die Wahlbenachrichtigung von der Zentralstelle des Bevölkerungsregisters (Digi- ja väestötietovirasto(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) an ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) gespeicherte Adresse. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Adressinformationen stets auf dem neuesten Stand bleiben.