Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises im Ausland

  1. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherten Angaben auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten bei der finnischen Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) überprüfen und ggf. korrigieren.
  3. Die Gebühr für einen neuen Reisepass oder Personalausweis (Henkilökortti) muss bei der Beantragung bezahlt werden.
  4. Reisepässe und Personalausweise sind maximal 5 Jahre lang gültig.
  5. Die Zustellung eines beantragten Reisepasses nimmt eine bis mehrere Wochen in Anspruch. Die beschleunigte Bearbeitung („Pikapassi“) nimmt weniger Zeit in Anspruch, aber auch hier können die Lieferzeiten von Land zu Land variieren. Lesen Sie mehr zum Thema  Passtypen und Bearbeitungsgebühren im Ausland.

Passbehörden

Finnische Pässe und Personalausweise werden im Ausland durch finnische Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate ausgestellt. Außerdem können die folgenden Honorarkonsulate Pässe ausstellen:

  • Deutschland: Hamburg, Frankfurt am Main
  • Spanien: Barcelona, Malaga, Las Palmas, Torrevieja

Personalausweis

Der Personalausweis ist ein Dokument, mit dem Sie Ihre Identität in verschiedenen Situationen belegen können. Sie können den Personalausweis in begrenztem Umfang auch für Reisen verwenden und der darin befindliche Chip ermöglicht die Online-Nutzung. 

Die Auslandsvertretungen können gewöhnliche und vorläufige Personalausweise ausstellen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten können Personalausweise auch für Minderjährige ausgestellt werden.

Die Auslandsvertretungen sind nicht berechtigt, Personalausweise ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige oder Personalausweise für Ausländer auszustellen.

Auf dem Personalausweis werden ab dem 02.08. 2021 Fingerabdrücke gespeichert.

Reisepass und Personalausweis beantragen in Deutschland

Reisepässe und Personalausweise können bei der Botschaft von Finnland in Berlin , dem Kundendienst der Honorarkonsularischen Vertretung von Finnland in Hamburg sowie bei der Honorarkonsularischen Vertretung von Finnland in Frankfurt am Main beantragt werden. Die übrigen Honorarkonsularischen Vertretungen Finnlands in Deutschland nehmen keine Pass- und Personalausweisanträge entgegen. Wer einen finnischen Pass oder Personalausweis beantragen möchte – ̶ dies gilt auch für Kinder –  muss persönlich in der Botschaft oder der Honorarkonsularischen Vertretung in Hamburg oder Frankfurt am Main vorsprechen. Kinder können nicht im Pass ihrer Eltern eingetragen werden. Für eine Pass- und Personalausweisbeantragung erforderlich ist ein Passfoto, das den Vorschriften für biometrische Pässe entspricht. Genaue Anweisungen bezüglich des Passbildes (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) finden Sie auf der Website der finnischen Polizei. 

Der Reisepass und der Personalausweis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.  Ab dem 1. September 2023 beträgt die Gesamtgebühr für die gleichzeitige Ausstellung eines Reisepasses sowie eines Personalausweises 285 Euro (235 Euro für den Reisepass und 50 Euro für den Personalausweis). Einzeln ausgestellt belaufen sich die Gebühren auf 235 Euro für einen Reisepass und 60 Euro für einen Personalausweis und  7 € für eventuelle Versandkosten. Die Gebühr ist bei der Antragstellung mit einer deutschen EC-Karte, mit einer Kreditkarte oder per Überweisung im Voraus zu entrichten. Bargeld wird nicht entgegengenommen.

Empfänger: Botschaft von Finnland
IBAN: DE62 1007 0000 0507 7011 00
BIC: DEUTDEBBXXX

Wichtiger Hinweis:

Der Kundendienst der Botschaft von Berlin und der honorarkonsularischen Vertretungen in Hamburg und Frankfurt nehmen Kunden nur nach Terminvereinbarung an. Termine können über das Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie bei der elektronischen Terminvereinbarung:

  • es wird die Verwendung des Chrome-Browsers empfohlen
    zur Terminologie:
    • Email Id = E-Mail-Adresse
    • Kontaktnummer = Telefonnummer

Für die Honorarkonsularische Vertretung in Frankfurt am Main gilt Folgendes:

Für den Passantrag in Frankfurt am Main muss ein Termin im Voraus vereinbart werden.  Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).
Der Kundendienst ist Mo bis Do 9-10 telefonisch erreichbar.

Gebühren 

Mehr: