Beglaubigung einer Kopie in der Auslandsvertretung

Die Beglaubigung einer Kopie setzt voraus, dass der/die Antragsteller/in das Originaldokument vorlegt, von dem die Ablichtung bzw. Abschrift angefertigt wurde. Die Kopie kann auch in der Auslandsvertretung angefertigt werden.

Servicegebühren

Servicegebühren (Öffnet neues Fenster)

Für notarielle Angelegenheiten ist eine persönliche Anwesenheit sowie ein gültiger Personalausweis und die Vorlage der Originaldokumente erforderlich.