Visum und Aufenthaltserlaubnis eines Familienmitglieds eines finnischen Staatsangehörigen
Gemäß Abschnitt 37 des Ausländergesetzes (Ulkomaalaislaki 37 §) sind ausländische Familienangehörige eines finnischen Staatsangehörigen:
Ehepartner eines finnischen Staatsangehörigen
Eine Person in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem finnischen Staatsangehörigen
Ein unverheiratetes Kind unter 18 Jahren, dessen Vormund oder der Ehepartner des Vormunds in Finnland lebt
Wenn die in Finnland lebende Person minderjährig ist, ist ihr Vormund das Familienmitglied
Personen, die in einer eheähnlichen Beziehung leben und im gleichen Haushalt leben, sind unabhängig von ihrem Geschlecht einem verheirateten Paar vergleichbar, sofern sie mindestens zwei Jahre zusammen gelebt haben.
Die Zweijahrespflicht gilt nicht, wenn die Personen ein Kind in gemeinsamer Obhut haben oder wenn andere gewichtige Gründe vorliegen.
Aufenthaltserlaubnis eines Familienmitglieds mit Visumpflicht
Wenn Sie ein Familienmitglied eines finnischen Staatsangehörigen sind und für mehr als drei Monate nach Finnland reisen möchten, befolgen Sie bitte die Anweisungen:
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig vor dem Umzug bei einer finnischen Vertretung entweder in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis muss immer persönlich eingereicht werden. Weitere Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Website der finnischen Einwanderungsbehörde (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).
Aufenthaltserlaubnis eines Familienmitglieds mit Befreiung von der Visumpflicht
Wenn Sie kein Visum nach Finnland benötigen, können Sie sich bis zu 90 Tage lang in Finnland aufhalten.
Wenn Sie ein Familienmitglied eines finnischen Staatsangehörigen sind und einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Finnland planen, können Sie im Voraus eine Aufenthaltserlaubnis bei der finnischen Vertretung beantragen.
Sie können auch bei der finnischen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der finnischen Einwanderungsbehörde (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).