Ab dem 30. März gibt es eine Testpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen
Um den Eintrag des #Coronavirus und der #Mutationen nach Deutschland zu verhindern, gilt ab dem 30. März, 0:00 Uhr, eine Testpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug einreisen. Wer vor Abreise kein negatives Testergebnis vorlegen kann, darf nicht befördert werden. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.