Ab dem 30. März gibt es eine Testpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen

​Um den Eintrag des #Coronavirus und der #Mutationen nach Deutschland zu verhindern, gilt ab dem 30. März, 0:00 Uhr, eine Testpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug einreisen. Wer vor Abreise kein negatives Testergebnis vorlegen kann, darf nicht befördert werden. Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben.

Das Testergebnis muss vor Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. 

Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCRLAMPTMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.

Antikörper-Tests werden nicht anerkannt.

Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen.

Die neue Testpflicht gilt vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021.

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