Informationen für Einreisende nach Finnland

Die finnische Regierung hat am Dienstag, den 6. Juli, beschlossen, vorläufige Änderungen im Epidemiengesetz vorzunehmen, und ein neues Einreisemodell eingeführt, um das Entstehen von neuen Covid-19-Infektionsketten in Finnland durch Einreisen aus dem Ausland zu verhindern. Die Veränderungen traten ab dem 12.7. in Kraft.

Foto: Finnische Regierung

Ab dem 12.7.2021 wird von den aus Deutschland nach Finnland einreisenden Personen ein Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung oder einer innerhalb der letzten 6 Monate überstandenen Covid-19-Erkrankung verlangt. Kann der/die Einreisende eines der beiden Dokumente vorweisen, bestehen für ihn/sie bei der Einreise nach Finnland keine weiteren gesundheitssicherheitsbedingten Verpflichtungen.

 Alle anderen Personen müssen bei der Einreise ein negatives Covid-19-Testergebnis aus dem Ausreiseland oder einen Nachweis einer mindestens vor 14 Tagen erhaltenen ersten Covid-19-Impfdosis vorlegen. In beiden dieser Fälle sollen sich die Einreisenden binnen 3–5 Tagen nach Ankunft in Finnland auf Covid-19 testen lassen. Es gilt, zu Hause oder in der Unterkunft zu bleiben und Kontakte zu vermeiden, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

 Kann der/die Einreisende weder einen Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung, einer überstandenen Covid-19-Erkrankung oder einer mindestens vor 14 Tagen erhaltenen ersten Covid-19-Impfdosis noch ein negatives Testergebnis vorlegen, muss er/sie sich direkt bei der Ankunft in Finnland auf Covid-19 testen lassen und sich binnen 3–5 Tagen nach Ankunft erneut einem Test unterziehen.

Am 1. Juli wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen für Einreisen aus Deutschland nach Finnland aufgehoben. Dementsprechend sind auch Urlaubsreisende in Finnland erlaubt, wenn sie die obengenannten Kriterien erfüllen. 

Einreisende nach Finnland sollen sich vorher über die aktuell gültigen Testvorschriften auch beim gewählten Personenbeförderungsunternehmen (z.B. Finnair,(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) Finnlines(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)) informieren. 

Bitte beachten Sie bei der Rückreise nach Deutschland, dass die generelle Testnachweispflicht für Einreisende(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) von Finnland nach Deutschland immer nocht gilt. Alle Personen, die in die Bundesrepublik einreisen, müssen vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Bitte beachten Sie auch, dass die Testkosten in Finnland deutlich höher als in Deutschland sein können.

Bei der Einreise nach Finnland empfehlen wir den Service FINENTRY, (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)der das Reisen nach Finnland während der Coronavirus-Pandemie erleichtern soll. Der Service versorgt die Reisenden mit Informationen und Anweisungen zu Coronavirus-Tests und häuslicher Quarantäne.

Weitere Informationen für Reisende nach Finnland (auf Finnisch, Schwedisch und Englisch):

Anweisungen der deutschen Behörden im Internet