Neue finnische Reiserichtlinien ab 15.6.

Entsprechend den neuen finnischen Reiserichtlinien wurden am 15.6.2020 die Binnengrenzkontrollen in Finnland für bestimmte Länder und Verkehrsmittel aufgehoben. Ab dem 15.6. wird allen Personen eine freiwillige Quarantäne empfohlen, die nach Finnland aus Ländern einreisen, die weiterhin Binnen- oder Außengrenzkontrollen unterliegen.

Der finnische Grenzschutz: 
Anweisungen des Finnischen Grenzschutzes zum Grenzverkehr gemäß Regierungsbeschluss vom 12.06.2020(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Deutsch)
Q&A about the effects of COVID-19 on border traffic(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Englisch, Finnisch, Schwedisch)


Pressemitteilung 11.6. (auf Englisch): Restrictions on local tourism will be partially dismantled, restrictions at external borders remain unchanged(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Pressemitteilung 23.6. (auf Englisch): Government updates policies on border issues(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Entsprechend den neuen finnischen Reiserichtlinien werden am 15.6.2020 die Binnengrenzkontrollen in Finnland für die folgenden Länder und Verkehrsmittel aufgehoben:

  • An der Landgrenze zwischen Finnland und Norwegen
  • Für Flug- und regelmäßige Fährverbindungen zwischen Finnland und Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Lettland und Litauen
  • Für private Bootsfahrten, d.h. für Reisen von Privatpersonen mit einem eigenen Boot

Binnengrenzkontrollen werden weiterhin im Verkehr zwischen Finnland und den anderen als den oben genannten Schengen-Ländern durchgeführt. 

Auch wenn die Binnengrenzkontrollen fortgesetzt werden, sind Rückreisen nach Finnland, Pendlerverkehr und andere notwendige Reisen möglich. Gründe für notwendige Reisen sind beispielsweise Familienangelegenheiten, persönliche Gründe oder eine Immobilie, eine Wohnung oder ein Ferienhaus in Finnland. Zu Rückreisen sind neben finnischen Staatsbürgerinnen und -bürgern alle in Finnland lebenden Bürgerinnen und Bürger von EU- und Schengen-Ländern und deren Familienangehörige sowie in Finnland lebende Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis berechtigt. Berufspendlerverkehr ist Bürgerinnen und Bürgern der EU- und Schengen-Länder sowie Großbritanniens gestattet.

Die Regierung Finnlands empfiehlt jedoch weiterhin, nicht erforderliche Reisen zu anderen Zielen als Norwegen, Dänemark, Island, Estland, Lettland und Litauen zu vermeiden.

Ab dem 15.6. wird allen Personen eine freiwillige Quarantäne empfohlen, die nach Finnland aus Ländern einreisen, die weiterhin Binnen- oder Außengrenzkontrollen unterliegen. Eine freiwillige Quarantäne ist nicht erforderlich, wenn die Person aus Estland, Lettland, Litauen, Norwegen, Dänemark oder Island einreist.

Ab dem 13. Juli werden weitere Reisebeschränkungen aufgehoben 

Die finnische Regierung hat sich darauf geeinigt, ab dem 13. Juli die Kontrollen der Binnengrenzen und die Verkehrsbeschränkungen zwischen Finnland und denjenigen Ländern aufzuheben, in denen die Inzidenz von COVID-19 ähnlich ist wie in den Ländern, für die die Grenzkontrollen kürzlich bereits aufgehoben wurden. Diese Länder sind Norwegen, Dänemark, Island und die baltischen Länder. Derzeit gilt ein Grenzwert von maximal 8 Neuerkrankungen pro 100.000 Menschen innerhalb der letzten 14 Tage.

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation könnten daher die Binnengrenzkontrollen für folgende Schengen-Länder aufgehoben werden: Deutschland, Italien, Österreich, Griechenland, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Ungarn und Liechtenstein. Darüber hinaus wären Finnland-Reisen aus Kroatien, Zypern und Irland zulässig, die EU-Mitgliedstaaten sind, aber nicht zum Schengen-Raum gehören. Die Regierung wird jedoch noch bis zum 10. Juli die Gesamtsituation in den Schengen- und EU-Staaten beobachten und die Liste der Länder anhand der aktuellen epidemiologischen Situation aktualisieren.