Reisebestimmungen der finnischen Regierung vom 16.3.2020

Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitssicherheit werden Vorbereitungen getroffen, um die finnischen Grenzen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zeitnah zu schließen. Der Personen- und Passagierverkehr nach Finnland wird so bald wie möglich eingestellt, ausgenommen hiervon ist die Rückkehr finnischer Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz in Finnland. Finnischen Reisenden wird empfohlen, umgehend nach Finnland zurückzukehren. Der Güter- und Frachtverkehr ist nicht von der Grenzschließung betroffen.

Die Bewegungsfreiheit von Personen kann aufgrund der drohenden ernsthaften Gefahr für Leben und Gesundheit eingeschränkt werden.

Im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheitssicherheit werden Vorbereitungen getroffen, um die finnischen Grenzen im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zeitnah zu schließen. Der Personen- und Passagierverkehr nach Finnland wird so bald wie möglich eingestellt, ausgenommen hiervon ist die Rückkehr finnischer Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz in Finnland. Finnische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz in Finnland sollten nicht ins Ausland reisen. Finnischen Reisenden wird empfohlen, umgehend nach Finnland zurückzukehren. Der Grenzübertritt an der Nord- und der Westgrenze ist für Arbeitswege und aus anderen dringenden Gründen zulässig. Der Güter- und Frachtverkehr ist nicht von der Grenzschließung betroffen.

Aus dem Ausland zurückkehrende Finnen und Personen mit ständigem Wohnsitz in Finnland müssen eine zweiwöchige Quarantäne durchlaufen.

Wer aus dem Ausland zurückkehrt, muss mit seinem Arbeitgeber den Zeitpunkt der Rückkehr zur Arbeit und die zweiwöchige Arbeitsabwesenheit besprechen.

Erklärung der finnischen Regierung vom 16.3.2020

Pressemitteilung auf Finnisch: Hallitus on todennut yhteistoiminnassa tasavallan presidentin kanssa Suomen olevan poikkeusoloissa koronavirustilanteen vuoksi(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)

Übersetzung: Deutsche Botschaft Helsinki

Die Regierung hat im Zusammenwirken mit dem Staatspräsidenten in Finnland den Ausnahmezustand wegen des Coronavirus festgestellt

Die Regierung hat am 16. März 2020 weitere Maßnahmen für die Covid-19-Krise in Finnland beschlossen. Zweck der Maßnahmen ist, die Bevölkerung zu schützen sowie die Funktion der Gesellschaft und Wirtschaft sicherzustellen. Die Beschlüsse gelten bis zum 13. April 2020.Die Regierung hat im Zusammenwirken mit dem Staatsoberhaupt festgestellt, dass im Land wegen der Covid-19-Lage der Ausnahmezustand herrscht.

Die Ministerien und zuständigen Behörden werden die Beschlüsse und Empfehlungen gemäß Ausnahmegesetz, Infektionsschutzgesetz und sonstiger Gesetzgebung umsetzen. Die zuständigen Behörden werden detailliertere Anweisungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen. Die Regierung wird am Dienstag, den 17. März 2020 dem Parlament die Verordnung zur Inkraftsetzung des Ausnahmegesetzes zuleiten.

Von der Regierung erlassene Maßnahmen

Die Einrichtungen zur frühkindlichen Erziehung und der damit in Verbindung stehende Vorschulunterricht bleiben offen. Damit wird der Zugang der Kinder von Personal, das für die Funktion der Gesellschaft in kritischen Bereichen arbeitet, sichergestellt und die Berufsausübung der Eltern ermöglicht. Die Regierung beschließt weiter, dass die Eltern und Sorgerechtspersonen, denen es möglich ist, die Betreuung der Kinder zu Hause zu gestalten, auch so verfahren.

Schulen, Ausbildungsstätten, Universitäten und Fachhochschulen sowie Volkshochschulen und andere Einrichtungen der freien Bildungsarbeit werden geschlossen sowie der Unterricht in diesen unterbrochen. Ausnahmsweise wird jedoch in den Schulen Vorschulunterricht sowie in den Jahrgangsstufen 1-3 Unterricht für Kinder der Eltern angeboten, die in kritischen Bereichen für die Funktion der Gesellschaft arbeiten. Als weitere Ausnahme wird Unterricht für solche Kinder angeboten, die einen Beschluss zur Sonderförderung erhalten haben, jedoch so, dass die Eltern und Sorgerechtspersonen, denen es möglich ist, die Betreuung der Kinder zu Hause zu gestalten, auch so verfahren. Diese Regelung tritt am Mittwoch, den 18.3.2020 in Kraft.

Anstelle von Unterricht wird in den Universitäten, Fachhochschulen und den beruflichen Schulen, der gymnasialen Oberstufe und der Grundschule (Perusopetus) der Unterricht und die Anleitung weitestgehend durch alternative Methoden, unter anderem Fernunterricht, digitale Lernumfelder und -lösungen sowie bei Bedarf durch Eigenunterricht durchgeführt.

Die Reifeprüfungen finden nach dem am 13.3.2020 veröffentlichten konzentrierten Zeitplan unter Berücksichtigung der von den Gesundheitsbehörden erlassenen Bestimmungen statt.

Öffentliche Zusammenkünfte werden auf zehn Personen beschränkt und es wird empfohlen, unnötiges Aufhalten an öffentlichen Plätzen zu vermeiden.

Geschlossen werden staatliche und kommunale Museen, Theater, die Nationaloper, Kulturhäuser, Bibliotheken, Bibliotheksbusse, Kunden- und Forscherbereiche des Nationalarchivs, Freizeiträume und -orte, Badeanstalten und sonstige Sportstätten, Jugendhäuser oder -räume, Clubräume, Veranstaltungsräume von Organisationen, Beschäftigung für Senioren, Rehabilitationstätigkeit und Arbeitseinrichtungen. Es wird empfohlen, dass der private und dritte Sektor sowie Religionsgemeinschaften in der gleichen Weise verfahren.

Besuche in Wohneinrichtungen für Senioren und andere Risikogruppen werden untersagt.

Besuche von Außenstehenden in Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Krankenhäusern mit Ausnahme von symptomfreien Angehörigen von kritischen Patienten und Kindern, Angehörige von Patienten in der Palliativpflege sowie der Ehepartner  oder eine Hilfsperson von Gebärenden werden untersagt.

Die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors bestimmen die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors zu Heimarbeit, sofern deren Arbeitsaufgaben dies erlauben.

Als Handlungsrichtlinie werden über 70-Jährige verpflichtet, sich aller Kontakte mit anderen Menschen nach Möglichkeit zu enthalten (Quarantäne vergleichbare Verhältnisse), mit Ausnahme von Parlamentsabgeordneten, die Staatsführung und kommunale Ehrenmandatsträger.

Die Kapazität des Sozial- und Gesundheitswesens im öffentlichen und privaten Sektor wird erhöht. Gleichzeit wird nicht dringende Tätigkeit abgebaut. Die Kapazität des privaten Sektors wird bei Bedarf für den öffentlichen Sektor eingesetzt. Gleichzeit werden die gesetzlichen Fristen und Verpflichtungen flexibel gehandhabt.

Die Testkapazität für Covid-19-Tests wird erhöht. Das Institut für Gesundheit und Wohlbefinden (THL) wird die Regionen dahingehend unterstützen.

Bei Personal im kritischen Bereich wird von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jahresurlaubsgesetzes im privaten und öffentlichen Bereich abgewichen.

Insbesondere Ausbilder im Sozial- und Gesundheitswesen und für die innere Sicherheit sollen sich darauf einstellen, bei Bedarf zur Arbeit gerufen zu werden.

Wegen der Volksgesundheit und der Gesundheitssicherheit werden Vorbereitungen getroffen, innerhalb kurzer Zeit die Grenzen von Finnland unter Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu schließen. Es wird der Personen- und Passagierverkehr nach Finnland so bald wie möglich unterbrochen, mit Ausnahme der Rückkehr von finnischen Staatsangehörigen und in Finnland lebenden Personen. Finnische Staatsangehörige sowie in Finnland lebende Personen sollten nicht ins Ausland reisen. Finnischen Reisenden wird empfohlen, so schnell wie möglich nach Finnland zurückzukehren. An der Nord- und der Westgrenze wird der unverzichtbare Grenzverkehr zur Arbeitsausübung  und sonstigen unverzichtbaren Erledigung von Angelegenheiten zugelassen. Der Waren- und Güterverkehr geht normal weiter.

Den aus dem Ausland zurückkehrenden finnischen Staatsangehörigen und den sich in Finnland ständig aufhaltenden Personen werden der Quarantäne vergleichbare Verhältnisse für zwei Wochen empfohlen.

Die aus dem Ausland zurückkehrenden Personen sollten den Zeitpunkt der Rückkehr und die Abwesenheit von der Arbeit für zwei Wochen mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Die Verteidigungskräfte sichern die Kontinuität und Bereitschaft ihrer Tätigkeit in allen Situationen. Andere Behörden werden darauf vorbereitet, bei Bedarf zu unterstützen.
 

Weitere Informationen bei der Leiterin der Kommunikationsabteilung der Regierung Päivi Anttikoski, Tel.: 0295 160 204