Meldung der Geburt eines Kindes an das Bevölkerungsregister
Die Geburtsurkunde im Original muss durch Legalisation bzw. eine Apostille(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) beglaubigt sein, und falls sie in einer anderen als der finnischen, schwedischen oder englischen Sprache ausgestellt wurde, ist eine offizielle Übersetzung in einer dieser Sprachen anzufertigen.
Falls diese Übersetzung im Ausland angefertigt wurde, muss auch sie legalisiert werden. Für Übersetzungen durch offizielle Übersetzer/innen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) in Finnland ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich.
Für eine Geburtsurkunde, die von einer Behörde in einem EU-Staats ausgestellt wurde, ist keine Apostille erforderlich, und wenn ein mehrsprachiges Standardformular (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) beigefügt werden kann, braucht die Urkunde auch nicht übersetzt werden.
Registrierung eines Kindes im finnischen Bevölkerungsregister
Wenn ein Kind im Ausland geboren wird, müssen seine Geburtsdaten dem Bevölkerungsamt (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)gemeldet werden, damit es im Bevölkerungregister in Finnland gespeichert werden kann.
Um das Kind in Finnland zu registrieren, benötigen Sie:
Dieses Formular(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (ausgefüllt)
Original International Birth Certificate(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (CIEC mit Englisch) mit einer Apostille-Legalisierung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Kopien der Pässe der Eltern
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, benötigen Sie auch
- Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge mit Apostille-Legalisierung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Wenn die Dokumente auf einer anderen Sprache als Finnisch, Schwedisch oder Englisch sind, müssten sie in eine dieser Sprachen übersetzt werden. Wenn die Übersetzungen im Ausland gemacht wird, müssen sie auch legalisiert werden. Wenn die Übersetzungen von einem in Finnland auktorisierten Übersetzer(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) gemacht werden, brauchen diese keine Legalisierung.
Das in der Schweiz geborene Kind eines finnischen Vaters erwirbt die finnische Staatsbürgerschaft, wenn der Vater bei der Geburt des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
Das Kind eines finnischen Vaters oder einer finnischen Mutter, die das Kind nicht geboren hat, erhält über die Anmeldung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) die finnische Staatsbürgerschaft, wenn das Kind ausserhalb der Ehe im Ausland geboren wird.
Die Dokumente können direkt an das Bevölkerungsregister DVV(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) oder an die Botschaft übermittelt werden. Wenn Sie die Dokumente an die Botschaft übermitteln, überweisen Sie bitte unter Angabe Ihres Namens gemäss Gebührenliste (Notariatsdienste; Übermittlung einer Bevölkerungsdatenmeldung an den Digital- und Bevölkerungsdatendienst) auf das Botschaftskonto für die Übermittlung von Bevölkerungsdaten an das Bevölkerungsregister. Bitte fügen Sie auch einen frankierten Rückumschlag bei, wenn Sie möchten, dass wir die Originaldokumente zurücksenden.
Sobald die Informationen des Kindes im finnischen Bevölkerungsiregister gespeichert wurden, erhalten Sie von dem Bevölkerungsregister einen Auszug mit der persönlichen finnischen Identifikationsnummer des Kindes. Wenn das Kind im Bevölkerungsregister eingetragen ist, können Sie bei der Botschaft einen Reisepass / eine ID-Karte für das Kind beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Digital- und Bevölkerungsinformationsagentur(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).