Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ist eine Einreiseerlaubnis für einen kurzen oder vorübergehenden Besuch von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein Visum für ein Schengen-Land berechtigt Sie zum Reisen in allen Schengen-Ländern, es wird jedoch beim Hauptreiseland beantragt. Wenn Sie in mehrere Schengen-Länder reisen, von denen keines das Hauptziel ist, beantragen Sie das Visum bei dem Land, in dem Sie zuerst ankommen.
Zu den Schengen-Staaten zählen die Niederlande, Belgien, Bulgarien*, Spanien, Island, Italien, Österreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Portugal, Polen, Frankreich, Rumänien*, Schweden, Deutschland, Slowakei, Slowenien, Finnland, Schweiz, Dänemark, Tschechische Republik, Ungarn und Estland.
*Die Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien ist jedoch außergewöhnlich – die Abschaffung der Passkontrollen gilt nur für den Luft- und Seeverkehr. An den Landesgrenzen auf der Straße werden die Passkontrollen weitergeführt.
Für die Ausstellung eines Visums ist es erforderlich, dass Sie den Schengen-Raum verlassen, bevor das Visum abläuft. Darüber hinaus müssen Sie über ausreichend Geld für den Aufenthalt und die notwendigen Erklärungen zum Zweck der Reise zu verfügen.
Die Gewährung eines Visums basiert auf dem gemeinsamen Visakodex der EU (810/2009)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) und auf der ab dem 2.2.2020 anzuwendenden Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2019/1155(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (Änderungen des Visakodexes).
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu den Visum-Anträgen von Staatsangehörigen bestimmter Staaten konsultiert werden, die diese an andere Schenken-Staaten stellen. Siehe Liste bestimmter Kategorien und Länder, deren Staatsangehörige einer vorherigen Konsultation bedürfen (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.).