Straftaten im Ausland

Passen Sie stets gut auf Ihren Pass und Ihre Wertsachen auf. Falls Sie beraubt werden oder Ihnen Gewalt angetan wird, melden Sie dies bitte so schnell wie möglich der örtlichen Polizei. Ratschläge erhalten Sie von Ihrem Reiseveranstalter oder der Auslandsvertretung Finnlands.

Raub und Körperverletzung

Achten Sie auf Ihre Wertsachen!

Raub und Taschendiebstähle sind ein bekanntes Problem an vielen Urlaubsorten. Das Portemonnaie in der hinteren Hosentasche und die an der Stuhllehne hängende Handtasche sind leichte Beute für Diebe. Führen Sie nur die nötigsten Gegenstände mit sich und bewahren Sie Wertsachen im Hotelschließfach auf. Lassen Sie weder Geld noch Ihren Pass im Auto liegen. Bewahren Sie mindestens ein Zahlungsmittel getrennt von den übrigen auf. Gehen Sie nicht allein durch dunkle Gassen. Meiden Sie Demonstrationen.

Eigentums- und Gewaltdelikte der Polizei melden

Falls Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie so schnell wie möglich bei der örtlichen Polizei Anzeige. Der Polizeibericht wird beispielsweise zur Beantragung eines neuen Passes oder für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen benötigt.

Verlust von Zahlungskarte oder Mobiltelefon melden

Falls Ihre Debit- oder Kreditkarte im Ausland verloren geht, gestohlen wird oder im Geldautomaten zurückbleibt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Sperrservice Ihrer Bank.

Hilfe vom Reiseveranstalter oder der Auslandsvertretung

Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter, die nächstgelegene finnische Auslandsvertretung oder ggf. das Honorarkonsulat. Falls Finnland im betreffenden Land keine eigene Vertretung unterhält, wenden Sie sich bitte an die Vertretung eines anderen EU-Landes.(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

In akuten, traumatischen Krisensituationen (z.B. Unfall, Tod eines Angehörigen, Raubüberfall oder körperliche Gewalt) ist das nationale Sozial- und Krisentelefon in Vantaa (auf Finnisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (+358 9 4191 5800) rund um die Uhr ansprechbar, tagsüber außerdem der Hilfsdienst für Straftatopfer (Live-Chat und Kontaktinformationen: riku.fi, auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Vergewaltigung im Ausland

Falls Sie im Ausland vergewaltigt werden:

  1. Suchen Sie einen sicheren Ort auf und bitten Sie um Hilfe.

  2. Lassen Sie sich unverzüglich ärztlich untersuchen. Für die Beweismittelaufnahme ist es wichtig, dass Sie sich vor der Untersuchung nicht waschen oder die Kleidung wechseln. Das Krankenhauspersonal untersucht Ihre Wunden, erteilt Pflegehinweise und berät Sie über das weitere Vorgehen.

  3. Erstatten Sie Strafanzeige bei der örtlichen Polizei. Beachten Sie jedoch, dass in einigen Ländern außerehelicher Geschlechtsverkehrs unter allen Umständen verboten ist  und Vergewaltigungsopfer somit Gefahr laufen, selbst angeklagt werden. Falls Sie sich bezüglich der Rechtslage nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung Finnlands oder eine Rechtsanwaltskanzlei.

  4. Lassen Sie sich von einem Krisenhilfsdienst beraten.

Die finnische Auslandsvertretung kann

  • Sie im Hinblick auf ärztliche Behandlung und Erstatten einer Strafanzeige beraten,

  • Kontaktinformationen lokaler Arztpraxen und Anwaltskanzleien vermitteln,

  • auf Ihren Wunsch Kontakt mit Ihren Angehörigen in Finnland aufnehmen,

  • Kontaktinformationen von Krisenhilfsdiensten vermitteln und

  • beim Arrangieren der Heimreise helfen.

Die Verfolgung der Straftat erfolgt im Rahmen der Gesetze des betreffenden Landes. Die polizeiliche Ermittlung nimmt einige Zeit in Anspruch. Sie können sich in Ihrer Abwesenheit durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen. Für die Gerichtsverhandlung ist es möglicherweise erforderlich, dass Sie persönlich vor dem ausländischen Prozessgericht erscheinen.