Notfälle im Ausland: Konsularische Dienstleistungen
Es liegt in der Verantwortung der Vertretungen, den Empfänger einer konsularischen Leistung zu beraten, anzuleiten und zu unterstützen, damit er in seinem Anliegen selbstständig vorankommt. Die Vertretungen stehen auch im Ausland in Not geratenen Finnen sowie in Finnland wohnenden Ausländern beratend zur Seite. In Ländern ohne finnische Vertretung kann Unterstützung durch Vertretungen der nordischen Länder und außerhalb der EU durch Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten geleistet werden.
Umfang der Konsulardienstleistungen
Was Vertretungsbehörden leisten
Unterstützung erkrankter oder verunfallter Personen oder von Opfern von Gewaltverbrechen bei der Organisation von gesundheitlicher Versorgung oder anderer notwendiger Hilfeleistungen
Unterstützung von in Not- oder Krisensituationen geratenen oder inhaftierten Personen bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen
Ausstellung eines temporären Passes für die Heimkehr von Personen, deren Reisepass abgelaufen oder verloren gegangen ist, gestohlen oder zerstört wurde (Achtung! Honorarkonsulate können keinen Pass ausstellen!)
Beratung, wie Sie über Banken oder andere Finanzinstitute Geld beziehen können
Unterstützung durch finanzielle Mittel
Kontakt von Versicherungsunternehmen in Krankheits- und Todesfällen
Wozu Vertretungsbehörden nicht befugt sind
Handlungen gegen das Gesetz des Empfangsstaates
Ausüben von Amtshandlungen, die in die Kompetenz anderer Behörden fallen
Begleichung von Bußgeldern, Kautionen, Hotel-, Krankenhaus- oder sonstigen Rechnungen
Kostenübernahme für die Inanspruchnahme von Dolmetschleistungen oder rechtlicher Beihilfe
Übernahme von Bürgschaften oder anderen Zahlungsverpflichtungen
Rechtsanwaltsleistungen oder sonstige Rechtsbeistandstätigkeiten
Einflussnahme auf gerichtliche Verfahren oder Erwirkung gerichtlicher Urteile
Befreiung aus Haft oder Arrest
Honorarkonsulate (Honorarkonsuln)
Honorarkonsulate können Rat und Unterstützung im Kontakt mit örtlichen Behörden oder der nächsten finnischen Vertretungsbehörde leisten.
Sie verfügen allerdings über beschränkte Befugnisse und können z. B. keinen Pass ausstellen.
Unterstützung durch Vertretungen der nordischen und EU-Länder
In Ländern ohne finnische Vertretung kann Unterstützung durch Vertretungen der nordischen Länder und außerhalb der EU auch durch Vertretungen der EU-Mitgliedsstaaten(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) geleistet werden.
Finnische Vertretungsbehörden weltweit(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (auf Englisch)
Europäische Kommission:(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) Konsularische Hilfe für EU-Bürger im Ausland(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)