Geld gestohlen

Bank- und Kreditkarten

Falls Ihre Debit- oder Kreditkarte im Ausland verloren geht, gestohlen wird oder im Geldautomaten zurückbleibt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Sperrservice Ihrer Bank.

Überweisungen ins Ausland

Normalerweise ist es kein Problem, im Ausland mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte Geld abzuheben, das zuvor von Bekannten oder Familienmitgliedern auf Ihr finnisches Konto überwiesen wurde.

Geldsendungen sind auch beispielsweise über folgende Firmen möglich:

Um eine Geldsendung entgegenzunehmen, müssen Sie sich am Schalter mit einem offiziellen Dokument (z.B. Reisepass) ausweisen können.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten oder die Auslandsvertretung kann in Ausnahmefällen helfen

Konsulate bieten keine kostenfreien Heimreisen an. Wenn Sie in Not sind und Geld für die Heimreise nach Finnland benötigen und dies nicht durch oben genannte Mittel erhalten können, kann die Auslandsvertretung in Ausnahmefällen bei der Geldüberweisung (+ Bearbeitungsgebühr) von Ihrem Konto auf das Konto des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten unterstützen. Sie können auch eine andere Person zur Einzahlung von Geld beauftragen. Erst nach dem Geldtransfer kann der Hilfeleistungsbetrag aus der Kasse der Auslandsvertretung ausgezahlt werden.

Befindet sich eine Person, die sich vorübergehend im Ausland aufhält, aufgrund einer Straftat, einer schweren Krankheit oder eines anderen vergleichbaren Grundes in einer Notlage und ist es daher nicht möglich, die Hinterlegung zu veranlassen, kann die Vertretung in Ausnahmefällen erwägen, für die Heimreise eine finanzielle Hilfeleistung gegen eine Rückzahlungsverpflichtung zu gewähren, wobei der günstigste Weg zu wählen ist. Wenn die Hilfeleistung nicht durch eine Einzahlung vom eigenen Konto des Kunden oder der Kundin oder von einer nahestehenden Person erbracht werden kann, wird für die finanzielle Hilfeleistung einer Heimreise, welche eine ausführlichere Erklärung erfordert, eine Bearbeitungsgebühr durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erhoben. Die Gebühren werden nach dem geltenden Dekret des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten für die Leistungen des Auswärtigen Dienstes festgelegt.

Die gegen eine Rückzahlungsverpflichtung gewährte finanzielle Hilfeleistung ist ohne einen gesonderten diesbezüglichen Beschluss vollstreckbar.