Beglaubigung einer Kopie in der Auslandsvertretung

Die Beglaubigung einer Kopie setzt voraus, dass der/die Antragsteller/in das Originaldokument vorlegt, von dem die Ablichtung bzw. Abschrift angefertigt wurde. Die Kopie kann auch in der Auslandsvertretung angefertigt werden.

Servicegebühren

Sie können einen Termin bei der Botschaft in dem Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) buchen (Notary Services).