Beglaubigung einer Kopie in der Auslandsvertretung
Die Beglaubigung einer Kopie setzt voraus, dass der/die Antragsteller/in das Originaldokument vorlegt, von dem die Ablichtung bzw. Abschrift angefertigt wurde. Die Kopie kann auch in der Auslandsvertretung angefertigt werden.
Sie können einen Termin bei der Botschaft in dem Online-TerminvergabesystemAuf eine andere (externe) Webseite verlinken.(Öffnet neues Fenster) buchen (Notary Services).