Meldung einer Adressenänderung an das Bevölkerungsdatensystem
Falls Sie finnische/r Staatsbürger/in sind und im Ausland leben, sind Sie verpflichtet, der finnischen Registerbehörde Ihre jeweils aktuelle Anschrift mitzuteilen.
Es ist wichtig, dass Ihre Adress- und Staatsangehörigkeitsinformationen auf dem neuesten Stand bleiben, denn sie wirken sich u. a. auf die mögliche Wehrpflichtbefreiung oder die Auslegung von Verträgen aus. Auch Wahlunterlagen oder Mitteilungen über einen eventuell drohenden Staatsangehörigkeitsverlust erreichen Sie nur dann, wenn Ihre Adresse korrekt im Bevölkerungsdatensystem registriert ist.
Adressenänderungen im Ausland können Sie bei einer Registerbehörde (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) in Finnland oder bei einer finnischen Auslandsvertretung melden.
Sie können Adressenänderungen direkt mit diesem Formular(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) melden.
Achten Sie darauf, dass Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherten Angaben(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten direkt beim finnischen Digital- und Bevölkerungsdatenamt (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)) überprüfen und ggf. korrigieren lassen. Wenn Sie über keine finnische Identititätskarte, keine mobile Authentizierung oder kein Bankkonto in Finnland verfügen, können Sie Ihre Daten mit diesem Formular (pdf, Finnisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) oder auf Schwedisch(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) prüfen lassen. Senden Sie das Formular an Digital-und Bevölkerungsdatenamt: Digi- ja väestötietovirasto, PL 1003, FI-00531 Helsinki oder per Email [email protected] Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Adresse im Bevölkerungsdatensystem richtig ist.