Im Ausland verschwundene Personen

Angehörige und Sorgeberechtigte vermisster Personen einschließlich mutmaßlicher Straftatopfer können Auslandsvertretungen um Hilfe ersuchen, falls die betreffende Person beispielsweise nicht planmäßig von ihrer Reise heimkehrt oder ihr regelmäßiger Kontakt zu den Angehörigen überraschend abbricht.

Falls die vermisste Person ihren Wohnsitz im Ausland hat, sollten sich die Angehörigen direkt an die lokalen Behörden wenden, um die Umstände des Verschwindens zu klären und die Suche einzuleiten.

Die Vermisstenanzeige kann bei der Polizei aufgegeben werden.