Lebensbescheinigung

Die Bescheinigung darüber, dass die betreffende Person lebt, kann nach diesbezüglicher Klärung beispielsweise zum Nachweis eines Rentenanspruchs oder zwecks Errichtung eines Nachlassinventars in Finnland ausgestellt werden.

Voraussetzung für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist, dass die betreffende Person persönlich in der Auslandsvertretung erscheint.

Servicegebühren

Wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen Sie die Botschaft oder das Honorarkonsulat persönlich besuchen und ein gültiges Ausweisdokument (Pass/ID, nicht zwingend finnisch) mitnehmen. 

 

Sie können einen Termin bei der Botschaft in dem Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) buchen (Notary Services) und per E-Mail an die Honorarkonsulate (siehe Kontaktdaten auf den Websites der Honorarkonsulate unter dem oben angegebenen Link).