Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung kann einer Person aus berechtigten Gründen ausgestellt werden, wie beispielsweise für die Rentenerstattung oder für ein Nachlassinventar. Die betreffende Person muss persönlich in der Auslandsvertretung erscheinen und ihre Identität nachweisen. Die Honorarkonsuln Finnlands können ebenfalls die entsprechende notarielle Bescheinigung ausstellen.

Servicegebühren

Wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen, müssen Sie die Botschaft oder das Honorarkonsulat persönlich besuchen und ein gültiges Ausweisdokument (Pass/ID, nicht zwingend finnisch) mitnehmen. 

 

Sie können einen Termin bei der Botschaft in dem Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) buchen (Notary Services) und per E-Mail an die Honorarkonsulate (siehe Kontaktdaten auf den Websites der Honorarkonsulate unter dem oben angegebenen Link).