Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises im Ausland

  1. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherten Angaben auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten bei der finnischen Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) überprüfen und ggf. korrigieren.
  3. Die Gebühr für einen neuen Reisepass oder Personalausweis (Henkilökortti) muss bei der Beantragung bezahlt werden.
  4. Reisepässe und Personalausweise sind maximal 5 Jahre lang gültig.
  5. Die Zustellung eines beantragten Reisepasses nimmt eine bis mehrere Wochen in Anspruch. Die beschleunigte Bearbeitung („Pikapassi“) nimmt weniger Zeit in Anspruch, aber auch hier können die Lieferzeiten von Land zu Land variieren. Lesen Sie mehr zum Thema  Passtypen und Bearbeitungsgebühren im Ausland.

Passbehörden

Finnische Pässe und Personalausweise werden im Ausland durch finnische Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate ausgestellt. Außerdem können die folgenden Honorarkonsulate Pässe ausstellen:

  • Deutschland: Hamburg, Frankfurt am Main
  • Spanien: Barcelona, Malaga, Las Palmas, Torrevieja

Personalausweis

Der Personalausweis ist ein Dokument, mit dem Sie Ihre Identität in verschiedenen Situationen belegen können. Sie können den Personalausweis in begrenztem Umfang auch für Reisen verwenden und der darin befindliche Chip ermöglicht die Online-Nutzung. 

Die Auslandsvertretungen können gewöhnliche und vorläufige Personalausweise ausstellen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten können Personalausweise auch für Minderjährige ausgestellt werden.

Die Auslandsvertretungen sind nicht berechtigt, Personalausweise ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige oder Personalausweise für Ausländer auszustellen.

Auf dem Personalausweis werden ab dem 02.08. 2021 Fingerabdrücke gespeichert.

Reisepass und Identitätskarte in der Schweiz beantragen

Reisepässe und Identitätskarten können bei der Botschaft in Bern beantragt werden. Sie können mehr über die elektronische Beantragung eines Passes bzw. einer ID-Karte hier lesen.

Die honorarkonsularischen Vertretungen Finnlands in der Schweiz nehmen keine Anträge zur Ausstellung neuer Pässe und ID-Karten entgegen. Wer einen finnischen Pass oder eine ID-Karte beantragen möchte  ̶  dies gilt auch für Kinder jeden Alters  ̶  muss persönlich in der Botschaft vorsprechen. Kinder können nicht im Pass ihrer Eltern eingetragen werden. Weitere Informationen zur Beantragung des Passes bzw. der ID-Karte für Minderjährige finden Sie hier. 

Achten Sie darauf, dass die im finnischen Bevölkerungsdatensystem über Sie gespeicherten Angaben (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten bei der finnischen Digital- und Bevölkerungsdatenbehörde (Digital and Population Data Agency(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)) überprüfen und ggf. korrigieren. Wenn Sie keine finnische Identititätskarte besitzen und über kein Bankkonto in Finnland verfügen,  können Sie Ihre Daten mit diesem Formular (pdf, auf Finnisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) oder auf Schwedisch (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)prüfen lassen. Schicken Sie das Formular an Digital and Population Data Agency (Digi-ja väestötietovirasto, PL 1003, 00531 HELSINKI, FINLAND, Email: [email protected]). Wenn Sie neben der finnischen Staatsangehörigkeit auch weitere besitzen, sollten auch alle anderen Staatsangehörigkeiten(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) im Bevölkerungsregister eingetragen sein. 

Der Reisepass und die ID-Karte haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Die Bearbeitungszeit für den normalen Pass und die ID-Karte beträgt ungefähr zwei Wochen. Ein Schnellpass ist in zirka einer Woche fertig.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserem Online-Terminbuchungssystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster). Termine können jeweils bis zu einem Monat im Voraus gebucht werden. Stornierte Termine werden ggf. auch sehr kurzfristig freigegeben. Alle aktuell verfügbaren Termine werden jeweils in Echtzeit in unserem Terminbuchungssystem angezeigt.

Für eine Pass- und ID-Kartenbeantragung ist erforderlich:

  • ein Passfoto auf Papier (Farbfoto obligatorisch), das den Vorschriften für biometrische Pässe entspricht. Genaue Anweisungen bezüglich des Passbildes (pdf)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) finden Sie auf der Website der finnischen Polizei. Das Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein. Auch ein Passfoto aus einem Automaten ist verwendbar, sofern dessen Abmessungen korrekt sind.

  • der alte Pass oder die ID-Karte. Wenn Ihr Pass bzw. ID-Karte nicht mehr gültig ist, nehmen Sie bitte auch einen anderen gültigen amtlichen Ausweis mit (z. B. Schweizer Pass oder CH-ID,  oder die Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz).

  • Männer im Alter von 18–30 Jahren müssen ausserdem ihren Truppenausweis, ihre Zivildienstbescheinigung oder den Musterungsbescheid vorlegen. Falls Sie keines dieser Dokumente vorweisen können, prüft die Passbehörde Ihre Situation bezüglich der Wehrpflicht bei den zuständigen Behörden. Einem Antragsteller, der entgegen seiner gesetzlichen Pflicht weder Wehr- noch Zivildienst geleistet hat, kann der Reisepass bzw. Personalausweis nur bis maximal Ende desjenigen Jahres gewährt werden, in dem er das 28. Lebensjahr vollendet.

Die Gebühr ist bei Antragstellung mit einer Debit- oder Kreditkarte, oder per Überweisung im Voraus zu entrichten. Bei Überweisung bitte den Überweisungsbeleg mitbringen. Bargeld wird nicht entgegengenommen. Die aktuelle Gebührenliste der Botschaft finden Sie hier.

Konto der Botschaft:

Ambassade de Finlande, Weltpoststrasse 4, 3000 Bern 15    
Postfinance, 4808 Zofingen    
IBAN: CH58 0900 0000 6155 0920 7    
BIC: POFICHBEXXX       
Zahlungszweck: Name des Antragstellers und Zahlungsgrund (z. B. Postversand, Pass)    

 

Wenn der Pass bzw. die ID-Karte fertig ist, können Ihnen diese auch zugesandt werden. Der Versand kostet 6 CHF innerhalb der Schweiz und 10 CHF in weitere europäische Länder.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie wie folgt:


Polizei Finnland - Reisepass(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Polizei Finnland - ID-Karte(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)