Pass im Ausland verloren
Wenn der Pass verloren geht
- Soweit möglich, erstatten Sie bitte unverzüglich Strafanzeige über das elektronische Serviceportal der finnischen Polizei(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.). Sollte die Anzeigenerstattung über das Serviceportal nicht möglich sein, geben Sie stattdessen bei einer örtlichen Polizeidienststelle eine Straf- oder Verlustanzeige auf und senden Sie eine Kopie dieser Anzeige an die finnische Auslandsvertretung. In vielen Ländern existiert eine spezielle Tourismuspolizei für die Bearbeitung derartiger Angelegenheiten.
- Bitten Sie um eine Kopie der Anzeige oder des Untersuchungsberichts. Sie benötigen ihn später, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen und eine eventuelle Versicherungsentschädigung erhalten oder wenn ein verlorener Reisepass missbräuchlich verwendet wird. Die finnischen Behörden machen keine offiziellen Verlustanzeigen von Pässen auf der Grundlage von telefonischen Anzeigen.
- Sie können einen neuen Reisepass bei jeder Passausgabestelle einer finnischen Auslandsvertretung beantragen. Suchen Sie die nächste Vertretung über die Seiten von finlandabroad.fi. Wenn Finnland keine eigene Vertretung im Land hat, beantragen Sie bei einer Vertretung eines anderen EU-Landes(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) ein Emergency Travel Document (ETD) für Ihre Heimreise.
Was ist, wenn Ihr verlorener Reisepass gefunden wird?
Wenn Ihr Pass später gefunden wird, leitet die örtliche Behörde ihn normalerweise an die finnische Botschaft weiter. Die diplomatische Vertretung sendet die gefundenen Dokumente an die finnische Ausstellungsbehörde oder an die Polizei am Wohnort des Inhabers.
Wenn ein Reisepass den finnischen Behörden als gestohlen oder verloren gemeldet wurde, kann er nicht wieder verwendet werden.
Wenn der Pass auf der Urlaubsreise in der Schweiz verloren geht oder gestohlen wurde und die Person bereits die Rückreise nach Finnland gebucht hat, ist es eventuell auch möglich, dass bestimmte Fluggesellschaften die Fortsetzung der Reise mit dem Polizeirapport bzw. mit einem Personalausweis mit Foto, z.B. Führerschein oder Passkopie, zulassen. Für solche Fälle bitte aber direkt mit der Fluggesellschaft in Kontakt treten.