Grenzübertritt in EU-Länder

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein System, das die Grenzübertritte von Reisenden aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaatsangehörige) registriert. Das EES wird im Oktober 2025 in Betrieb genommen. Ende 2026 müssen Drittstaatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Einreise in Europa eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragt und erhalten haben.

Einreise-/Ausreisesystem (EES)

Am 12. Oktober 2025 wird in der EU ein neues Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) eingeführt. Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein System, bei dem - mit einigen Ausnahmen - die Grenzübertritte von Drittstaatsangehörigen registriert werden, wenn sie die Außengrenzen von 29 europäischen Ländern für einen kurzfristigen Aufenthalt überschreiten. Das EES-System gilt nicht für die Staatsangehörigen der EU-Staaten.

Lesen Sie mehr dazu auf der offiziellen EU-Website (auf Englisch): Entry/Exit System (EES).

In Finnland ist die für das EES zuständige Behörde der Grenzschutz. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des finnischen Grenzschutzes Rajavartiolaitos.

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)

Das neue Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) der EU wird im letzten Quartal 2026 eingeführt. Die ETIAS-Genehmigung ist eine neue Einreisevoraussetzung für visumsbefreite Drittstaatsangehörige, die in solche europäischen Länder reisen, die ETIAS verlangen. Die Reisenden müssen vor der Einreise in Europa eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragt und erhalten haben.

Siehe alle Länder, die eine ETIAS-Genehmigung verlangen, und lesen Sie mehr dazu auf der offiziellen Website der EU (derzeit nur auf Englisch): European Travel Information and Authorisation System (ETIAS).

In Finnland ist die für das ETIAS-Reiseinformations- und -Genehmigungssystem zuständige Behörde der Grenzschutz. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des finnischen Grenzschutzes Rajavartiolaitos (auf Englisch):