Feststellung der Vaterschaft
Die Feststellung der Vaterschaft hat normalerweise im Wohnstaat gemäß der dortigen Gesetzgebung zu erfolgen. Die im Ausland rechtskräftig festgestellte Vaterschaft kann in Finnland ohne gesonderte Bestätigung anerkannt werden.
Als Vaterschaftsbeschluss gilt der Beschluss eines Gerichts oder einer anderen Behörde sowie die Bestätigung oder Registrierung durch ein Rechtsorgan, wenn diese Maßnahme im betreffenden Land als Feststellung der Vaterschaftsbeziehung zwischen Mann und Kind angesehen wird.
Bei Bedarf kann das Amtsgericht Helsinki (Helsingin käräjäoikeus) auf Antrag feststellen, ob die im Ausland festgestellte Vaterschaft in Finnland anerkannt wird.