Honorarkonsularische Vetretungen von Finnland
- Honorarkonsularische Vetretungen ergänzen das Netz der finnischen Vertretungen, bestehend aus Botschaften, Generalkonsulaten, Konsulaten und sonstigen Vertretungsbehörden. Honorarkonsularische Vetretungen werden von Honorarkonsuln geleitet. Diese sind Privatpersonen, die ihre Tätigkeit in Form einer Nebenbeschäftigung ohne Entgelt ausüben.
- Sie kümmern sich in ihrem Amtsbezirk um die Wahrung der Interessen finnischer Staatsbürger sowie permanent in Finnland ansässiger Ausländer. Sie können finnische sowie permanent in Finnland ansässige ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die während eines temporären Auslandsaufenthaltes in Not geraten, im Kontakt mit lokalen Behörden oder der nächsten finnischen Vertretung mit Rat und Tat unterstützen. Die Beantragung einiger notarieller Beglaubigungen ist durch Honorarkonsularische Vetretungen möglich. Honorarkonsularische Vetretungen nehmen allerdings keine Passanträge entgegen und bearbeiten auch keine Visumsanträge oder Aufenthaltsgenehmigungen. Ebenso wenig können Honorarkonsuln als Rechtsanwälte oder sonstige Rechtsbeistände agieren.
- Sie fördern gemeinsam mit den finnischen Vertretungen die Handels- und Kulturbeziehungen zwischen Finnland und dem Empfangsstaat und prägen das positive Image Finnlands mit. Sie können finnische Unternehmen beispielsweise durch Informationen über die lokale Unternehmenskultur oder bei der Suche nach Geschäftspartnern unterstützen.