Kindesentführung
Bei internationalen Kindesentführungen handelt es sich meist um Fälle, in denen ein dauerhaft in Finnland wohnhaftes Kind unter 16 Jahren ohne Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ins Ausland verbracht wurde oder nach Wahrnehmung des Besuchsrechts im Ausland nicht zurückgebracht wurde.
Falls das Kind in einen Vertragsstaat des Haager Kindesentführungsübereinkommens(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) verbracht wurde, hilft das Justizministerium (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) bei der Aufklärung des Falls und erteilt Anweisungen zum Ausfüllen des Rückführungsantrags.