Beglaubigung einer Unterschrift in der Auslandsvertretung
In der Auslandsvertretung kann die Unterschrift von Privatpersonen mit finnischer Staatsbürgerschaft sowie von dauerhaft in Finnland wohnenden ausländischen Staatsangehörigen beglaubigt werden, sofern die betreffende Person bekannt ist oder ihre Identität in sachgemäßer Form nachweist.
Falls die Unterschrift nicht in der Auslandsvertretung vorgenommen wird, muss der/die Unterzeichnende persönlich bestätigen, die Unterschrift getätigt zu haben.