Reisepass oder Personalausweis für Minderjährige

Die Eintragung von Kindern im Reisepass ihrer Eltern ist nicht zulässig. Kinder jeden Alters müssen bei der Beantragung ihres Reisepasses oder Personalausweises persönlich zugegen sein.

Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Minderjährige benötigen für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises in der Regel die Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten des Kindes ist erforderlich. Falls die Einwilligungserklärung in schriftlicher Form vorgelegt wird, müssen folgende Einzelheiten aus ihr hervorgehen:

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum des Kindes, auf das sich die Einwilligung bezieht
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Kontaktinformationen und Unterschrift der einwilligenden Person
  • Die Einwilligung muss in einer Sprache verfasst werden, die in der Passbehörde verstanden wird (z.B. finnisch, schwedisch, englisch).
  • Eventuelle Einschränkungen der Gültigkeitsdauer oder des geografischen Geltungsbereichs sind in der Einwilligung anzugeben.

Der/die Erziehungsberechtigte kann aufgefordert werden, zwecks Identifizierung des Kindes persönlich in der Behörde zu erscheinen.

Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten

Vollmacht