Wehrpflicht

Falls Sie ein männlicher finnischer Staatsbürger sind und im Ausland leben, sind Sie ab Vollendung des 18. Lebensjahres von der Wehrpflicht betroffen. Sie können die Musterung über die Auslandsvertretung Finnlands in Ihrem Wohnstaat abwickeln.

Foto: Finnische Streitkräfte (Puolustusvoimat)
Foto: Finnische Streitkräfte (Puolustusvoimat)

Falls Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit innehaben, kann es sein, dass Sie in Ihrem anderen Heimatland wehrpflichtig sind, obwohl Sie bereits ihren finnischen Wehrdienst geleistet haben.

Wehrpflichtige, die vom Ausland aus zum Wehrdienst einberufen wurden, sollten sich zunächst an die regionale Dienststelle ihrer Heimatgemeinde (auf Englisch)(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) wenden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche regionale Dienststelle für Sie zuständig ist, können Sie sich an eine beliebige regionale Dienststelle wenden, z. B. an die „Uudenmaan aluetoimisto(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)“. 

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der finnischen Streitkräfte(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).