Meldung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Bevölkerungsdatensystem

Falls Sie finnische/r Staatsbürger/in sind und im Ausland Ihre Partnerschaft registrieren lassen, müssen Sie dies auch an das finnische Bevölkerungsdatensystem melden.

Die Meldung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) ist an die Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) Ihres letzten finnischen Wohnorts zu senden. Alternativ kann sie auch der finnischen Auslandsvertretung zugestellt und von dieser an die Registerbehörde weitergeleitet werden.

Legen Sie Ihrem Schreiben die Lebenspartnerschaftsurkunde im Original oder als von der Auslandsvertretung beglaubigte Kopie bei. Die Urkunde muss durch Legalisation bzw. Apostillierung beglaubigt sein. Falls sie in einer anderen als der finnischen, schwedischen oder englischen Sprache ausgestellt wurde, ist eine offizielle Übersetzung in eine dieser drei Sprachen anzufertigen. Falls diese Übersetzung im Ausland angefertigt wird, muss auch sie legalisiert/apostilliert werden. Für Übersetzungen in Finnland anerkannter Übersetzer/innen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) ist keine zusätzliche Beglaubigung erforderlich.