Aufenthaltstitel für Finnland

Wenn Sie länger als drei Monate in Finnland bleiben möchten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für Finnland. Sie können maximal drei Monate in Finnland bleiben und arbeiten. Wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht bei der Servicestelle der Einwanderungsbehörde anmelden.

So beantragen Sie einen Aufenthaltstitel

  1. Sie können einen Aufenthaltstitel für Finnland beantragen, wenn Sie eine Arbeitsstelle, einen Studienplatz oder ein Familienmitglied in Finnland haben.
  2. Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel, bevor Sie nach Finnland kommen. Gemäß den EU-Visabestimmungen ist für die Erteilung eines Schengen-Visums unter anderem erforderlich, dass eine Person den Schengen-Raum vor Ablauf des Visums verlässt. Ein Visum kann daher nicht einer Person erteilt werden, deren Absicht es sei, nach Finnland zu kommen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder auf den Bescheid über ihren gestellten Antrag auf Aufenthaltstitel zu warten. Dies gilt auch für Familienangehörige finnischer Staatsangehöriger.
  3. Nur Sie selbst, als Antragsteller/in eines Aufenthaltstitels, können den Antrag stellen.
  4. Wählen Sie einen für Sie passenden Antrag aus dem Antragsleitfaden der Einwanderungsbehörde (Migri, finn. Maahanmuuttovirasto).
  5. Beantragen Sie einen Aufenthaltstitel im EnterFinland-Dienst der Einwanderungsbehörde. Sie können Ihren Antrag auch mit dem Papierformular stellen.
  6. Bitte füllen Sie den Antrag auf Aufenthaltstitel sorgfältig aus. Stellen Sie sicher, dass die Anlagen korrekt sind.
  7. Wenn Sie den Antrag online ausgefüllt haben, reservieren Sie einen Termin, um sich auszuweisen bzw. zur Identitätsfeststellung. Die Identität wird anhand eines Reisedokuments (Reisepass) belegt, es können auch andere Dokumente angefordert werden. Nähere Hinweise erhalten Sie bei der Terminvereinbarung. Honorarkonsulate sind nicht berechtigt, die Identität von Antragstellenden festzustellen.
  8. Die finnische Auslandsvertretung oder das Servicezentrum VFS Global befindet sich möglicherweise in einem anderen Land als in dem, in dem Sie sich befinden. Seien Sie darauf gefasst, dass Sie möglicherweise ein Visum für das betreffende Land beantragen müssen.
  9. Gehen Sie zur Vertretung oder zum Servicezentrum, identifizieren Sie sich und bezahlen Sie die Gebühr für die Beantragung des Aufenthaltstitels sowie gegebenenfalls eine Servicegebühr von VFS. Der Antrag auf Aufenthaltstitel kann beim Einreichen des Antrags auch online bezahlt werden. Die Zahlung wird nicht zurückerstattet, auch wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder einen ablehnenden Bescheid erhalten.
  10. Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung in die Warteschlange der Einwanderungsbehörde aufgenommen.
  11. Verfolgen Sie den Bearbeitungsfortschritt im Online-Dienst, wenn Sie Ihren Antrag im Enter Finland-System gestellt haben.
  12. Die Bearbeitung des Antrags nimmt Zeit in Anspruch. Möglicherweise werden Sie nach weiteren Erklärungen gefragt und Sie können zu einem Gespräch eingeladen werden. Wir bitten um Geduld, jeder Antrag wird bearbeitet. Sie können den Bearbeitungsfortschritt auf der Website der Einwanderungsbehörde verfolgen.
  13. Sie werden benachrichtigt, sobald der Bescheid vorliegt.
  14. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, wird Ihr fertiger Aufenthaltstitel an die Stelle geschickt, an der Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Ein negativer Bescheid bedeutet, dass Sie keine ausreichenden Gründe für einen Aufenthaltstitel haben.
  15. Weitere Informationen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels finden Sie auf der Website der finnischen Einwanderungsbehörde migri.fi.

Verlust der Aufenthaltskarte

Ist Ihre finnische Aufenthaltskarte verloren gegangen, gestohlen worden oder abgelaufen, können Sie für die Rückkehr nach Finnland ein D-Visum beantragen, wenn Sie über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen. Für die Beantragung eines D-Visums müssen Sie die Vertretung persönlich besuchen und eine Erklärung über den Verlust Ihrer Karte vorlegen.

Wenn Ihre Karte im Ausland verloren geht oder gestohlen wird, erstatten Sie eine Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde des betreffenden Landes.

Genauere Informationen zum D-Visum siehe Website von Migri.

Abgelaufener Aufenthaltstitel

Ist Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen, beantragen Sie einen neuen Aufenthaltstitel bei der finnischen Auslandsvertretung. Zu diesem Zweck kann kein Visum erteilt werden, denn die Rückkehrbedingung nach dem Schengen-Besitzstand wird damit nicht erfüllt. Ein Visum darf nur in den im Visakodex vorgesehenen Situationen erteilt werden, wie beispielsweise in einer ernsten humanitären Situation, nicht zum Beispiel aufgrund der Eile des Antragstellers, des Verlusts eines Flugtickets oder der Kosten eines Aufenthaltstitels.

Kann die Vertretung kein Visum gemäß dem Visakodex ausstellen, müssen Sie vor Ihrer Rückkehr nach Finnland einen Aufenthaltstitel beantragen.

Mit einem D-Visum können Sie nach Finnland einreisen, sobald Ihr Aufenthaltstitel ausgestellt wurde

Ein D-Visum kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie einen der folgenden Aufenthaltstitel beantragen:

  • Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltstitel für Start-up-Gründer
  • ICT-Karte für Fachkräfte (unternehmensinterner Transfer)
  • Aufenthaltstitel für obere oder mittlere Führungsebene
  • Aufenthaltstitel für Studierende
  • Aufenthaltstitel für Forschende
  • Aufenthaltstitel als Familienangehöriger der oben genannten Fälle.

Wenn Sie aus einem visumfreien Staat kommen, ist kein D-Visum erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der finnischen Einwanderungsbehörde.

Wo wird die Aufenthaltserlaubnis beantragt?

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der finnischen Botschaft in Bern beantragt.