Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises im Ausland

  1. Der Antrag muss persönlich abgegeben werden.
  2. Achten Sie darauf, dass Ihre im finnischen Bevölkerungsdatensystem gespeicherten Angaben auf dem neuesten Stand sind. Finnische Staatsangehörige haben Anspruch auf eine gebührenfreie Dateneinsicht pro Jahr. Sie können Ihre Daten bei der finnischen Agentur für Digitalisierung und Einwohnermeldedaten (Digital and Population Data Agency) überprüfen und ggf. korrigieren.
  3. Die Gebühr für einen neuen Reisepass oder Personalausweis (Henkilökortti) muss bei der Beantragung bezahlt werden. Bringen Sie bitte ein neues bis zu 6 Monate altes Passfoto mit.
  4. Reisepässe und Personalausweise sind maximal 5 Jahre lang gültig.
  5. Die Zustellung eines beantragten Reisepasses nimmt eine bis mehrere Wochen in Anspruch. Die beschleunigte Bearbeitung („Pikapassi“) nimmt weniger Zeit in Anspruch, aber auch hier können die Lieferzeiten von Land zu Land variieren. Lesen Sie mehr zum Thema  Passtypen und Bearbeitungsgebühren im Ausland.

Passbehörden

Finnische Pässe und Personalausweise werden im Ausland durch finnische Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate ausgestellt. Außerdem können die folgenden Honorarkonsulate Pässe ausstellen:

  • Deutschland: Hamburg, Frankfurt am Main
  • Spanien: Barcelona, Malaga, Las Palmas, Torrevieja
  • Kanada: Toronto und Vancouver.

Personalausweis

Der Personalausweis ist ein Dokument, mit dem Sie Ihre Identität in verschiedenen Situationen belegen können. Sie können den Personalausweis in begrenztem Umfang auch für Reisen verwenden und der darin befindliche Chip ermöglicht die Online-Nutzung. 

Die Auslandsvertretungen können gewöhnliche und vorläufige Personalausweise ausstellen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten können Personalausweise auch für Minderjährige ausgestellt werden. Der Personalausweis kann auch als Expresszustellung ausgestellt werden. Bei der Beantragung eines Personalausweises muss der Antragsteller die Nutzungsbedingungen der Online-Ausweisfunktion, des sog. Bürgerzertifikats, akzeptieren.

Die Auslandsvertretungen sind nicht berechtigt, Personalausweise ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten für Minderjährige oder Personalausweise für Ausländer auszustellen.

Auf dem Personalausweis werden ab dem 02.08. 2021 Fingerabdrücke gespeichert.