Die geltenden Einreisebeschränkungen in Finnland bleiben bis einschließlich 31.1. weitgehend bestehen
Die Kontrollen an den finnischen Binnengrenzen werden fortgesetzt, und auch die sonstigen derzeit geltenden Einreisebeschränkungen bleiben bis einschließlich 31.1. weitgehend bestehen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, werden bestimmte Befreiungen und Erleichterungen gewährt. Die Änderungen treten am 17.1.2022 in Kraft.
Abgesehen von einigen Ausnahmen wird von allen Personen, die aus Deutschland nach Finnland einreisen, ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer überstandenen, maximal 6 Monate zurückliegenden Covid-19-Erkrankung verlangt. Darüber hinaus müssen Einreisende einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Testnachweis vorlegen. Diese Regeln gelten für alle Personen, die im Jahre 2006 oder früher geboren wurden.
Von finnischen Staatsbürgern und von ausländischen Staatsbürgern, die einen ständigen Wohnsitz in Finnland haben, wird kein negatives Testergebnis vorausgesetzt. Gleiches gilt für Personen, die aus dringenden Gründen – beispielsweise aus zwingenden familiären oder sonstigen zwingenden persönlichen Gründen – nach Finnland einreisen. Für alle Reisenden gelten jedoch die Bestimmungen über den Nachweis von Bescheinigungen und die Beschlüsse über obligatorische Gesundheitskontrollen.
Weitere Informationen (auf Englisch):
- Mitteilung der finnischen Regierung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)
- Finnische Grenzschutzbehörde(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)
- Finnische Regierung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)
- Das Nationale Institut für Gesundheit und Wohlfahrt (THL) (Öffnet neues Fenster)