Die geltenden Einreisebeschränkungen in Finnland bleiben bis einschließlich 31.1. weitgehend bestehen

Die Kontrollen an den finnischen Binnengrenzen werden fortgesetzt, und auch die sonstigen der­zeit geltenden Einreisebeschränkungen bleiben bis einschließlich 31.1. weitgehend be­stehen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen kön­nen, werden bestimmte Befreiungen und Erleichterungen gewährt. Die Änderungen treten am 17.1.2022 in Kraft.

Abgesehen von einigen Ausnahmen wird von allen Personen, die aus Deutschland nach Finn­land ein­reisen, ein Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer überstandenen, maximal 6 Mo­nate zurückliegenden Covid-19-Erkrankung verlangt. Darüber hinaus müssen Einreisende einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Testnachweis vorlegen. Diese Regeln gel­ten für alle Personen, die im Jahre 2006 oder früher geboren wurden.

Von finnischen Staatsbürgern und von ausländischen Staatsbürgern, die einen ständigen Wohn­sitz in Finnland haben, wird kein negatives Testergebnis vorausgesetzt. Gleiches gilt für Per­sonen, die aus dringenden Gründen – beispielsweise aus zwingenden familiären oder sonstigen zwingenden persönlichen Gründen – nach Finnland einreisen. Für alle Reisenden gelten jedoch die Bestimmungen über den Nachweis von Bescheinigungen und die Beschlüsse über obli­ga­to­ri­sche Gesundheitskontrollen.

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