Finnland führt ab dem 28.12.2021 Kontrollen im Grenzverkehr zwischen Finnland und allen Ländern des Schengenraums wieder ein

Die Regierung Finnlands hat mitgeteilt, dass ab Dienstag, dem 28.12.2021 Kontrollen im gesamten Grenzverkehr zwischen Finnland und allen Ländern des Schengenraums wiedereingeführt werden. Wegen der sich schnell ausbreitenden Coronavirus-Mutation reichen die Maßnahmen des finnischen Infektionsschutzgesetzes allein nicht aus, um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Regierung wird den Beschluss über neue Einschränkungen am Dienstag, dem 28.12.2021 fassen. Der Beschluss wird sofort in Kraft treten und bis zum 16.01.2022 gelten.

Suomi vaatii matkustajilta rokotteen lisäksi negatiivisen testituloksen - ei kuitenkaan Suomen kansalaisilta.

Die Regierung Finnlands hat mitgeteilt, dass ab Dienstag, dem 28.12.2021 Kontrollen im gesamten Grenzverkehr zwischen Finnland und allen Ländern des Schengenraums wiedereingeführt werden. Wegen der sich schnell ausbreitenden Coronavirus-Mutation reichen die Maßnahmen des finnischen Infektionsschutzgesetzes allein nicht aus, um die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Regierung wird den Beschluss über neue Einschränkungen am Dienstag, dem 28.12.2021 fassen. Der Beschluss wird sofort in Kraft treten und bis zum 16.01.2022 gelten.

Die Kontrollen werden im gesamten Grenzverkehr zwischen Finnland und allen Ländern des Schengenraums wiedereingeführt. Einreisende nach Finnland benötigen den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung von Covid-19, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sowie ein negatives Covid-19-Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test), das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dies gilt bis zum 31.12.2021 für alle, die im Jahr 2005 oder davor geboren wurden sowie ab dem 01.01.2022 für alle, die im Jahre 2006 oder davor geboren wurden.

Von finnischen Staatsbürgern, ausländischen Staatsbürgern, die einen ständigen Wohnsitz in Finnland haben, oder Personen, die aus dringenden Gründen, wie aus zwingenden familiären oder sonstigen zwingenden persönlichen Gründen einreisen, wird kein negatives Testergebnis vorausgesetzt. Für alle Reisenden gelten jedoch die im finnischen Infektionsschutzgesetz enthaltenen Bestimmungen über den Nachweis von Bescheinigungen und die Beschlüsse der finnischen Regionalverwaltungsbehörden über obligatorische Gesundheitskontrollen.

Bewohner der Grenzregionen von Finnland, Schweden und Norwegen sowie Personen im Verkehr zwischen der Gemeinde Norrtälje und den Ålandinseln können die oben genannte Erfordernis durch den Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung, der Genesung von Covid-19, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder durch ein negatives Covid-19-Testergebnis ersetzen. Dabei darf der Test höchsten sieben Tage vor der Einreise nach Finnland durchgeführt worden sein.

Auch im Zeitraum 19.3.2020 – 25.07.2021 gab es in Finnland wegen der Covid-19-Pandemie eine Wiedereinführung der Kontrollen im Grenzverkehr innerhalb des Schengenraums.