In Deutschland werden die Kontaktbeschränkungen fortgesetzt, die Bundesländer erhalten mehr Verantwortung bei ihren Entscheidungen über die Lockerung der Beschränkungen

Bund und Länder haben am 6.5.2020 weitere Öffnungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Ein Notfallmechanismus soll sicherstellen, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden kann.

Beschluss von Bund und Ländern vom 6. Mai  2020(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Weiterhin sollen folgende Maßnahmen gelten: Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 Metern und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - insbesondere im ÖPNV sowie in Geschäften. Auch die Kontaktbeschränkungen gelten grundsätzlich bis zum 5. Juni weiter. Allerdings sind künftig auch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands möglich. Bereits getroffene Entscheidungen einzelner Bundesländer bleiben davon unberührt.

Erleichterungen für Kinder und Ältere

Schulen sollen den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler noch vor den Sommerferien fortsetzen. Außerdem wurde eine Ausweitung der Notbetreuung in den Kindertagesstätten beschlossen.  Wiederkehrende Besuche sind in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen durch eine definierte Person künftig möglich, sofern es kein aktives Covid-19 Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

Geschäfte öffnen, Sport zulassen, Kultur ermöglichen

Unter Hygiene- und Schutzauflagen dürfen Geschäfte unabhängig ihrer Größe wieder öffnen, im Breiten- und Freizeitsport wird der Sport- und Trainingsbetrieb unter freiem Himmel wieder erlaubt. Auch die erste und zweite Fußball-Bundesliga dürfen ab der zweiten Maihälfte den Spielbetrieb unter den genehmigten und getesteten Regeln wiederaufnehmen. Die Staatsministerin für Kultur und Medien sowie die Kultusminister der Länder wurden gebeten, für Theater, Opern und Konzerthäuser und Kinos ein Konzept zu entwickeln.

Notfallmechanismus bei Ausbruch neuer Infektionsherde

Für den Fall eines Anstiegs der Infektionszahlen haben Bund und Länder einen gemeinsamen "Notfallmechanismus" beschlossen: Sollten in Landkreisen oder kreisfreien Städten kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage auftreten, sollen weitere Beschränkungen gelten. Die Länder werden dies sicherstellen.

Weitere Informationen: 
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Bundesregierung: Merkel nach Bund-Länder-Konferenz: "Ein ausgewogener Beschluss"(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)
Corona-Regelungen in den Bundesländern(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)