Maskenpflicht: Das Tragen einer Alltagsmaske im ÖPNV und beim Einkaufen wird in allen deutschen Bundesländern zur Pflicht

Inzwischen wurde für alle Bundesländer eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, meist im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf, beschlossen.

Selbstgenähte Alltagsmaske
Das Tragen einer Alltagsmaske im ÖPNV und beim Einkaufen wird in allen deutschen Bundesländern zur Pflicht.

Inzwischen wurde für alle Bundesländer eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, meist im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf, beschlossen. Selbst hergestellte Masken (auch nichtmedizinischer Mund-Nasen-Schutz oder Alltagsmaske genannt) können dazu beitragen, dass Tröpfchen aus Speichel oder Rachensekreten beim Ausatmen, Sprechen, Niesen oder Husten andere Menschen weniger treffen. Sie schützen jedoch nicht vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus. In jedem Fall gilt: Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ein, achten Sie auf eine gute Handhygiene und das Einhalten der Nies- und Husten-Etikette. 

Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht in den einzelnen Bundesländern

Inzwischen haben alle Bundesländer Vorschriften zum Tragen eines nichtmedizinischen Mund-Nasen-Schutzes, zum Beispiel bei Einkäufen, erlassen. Nachfolgend die bisher beschlossenen Regelungen (Stand 22.4.2020):

  • Baden-Württemberg: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Bayern: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Berlin: ab dem 27.4. im öffentlichen Nahverkehr und ab dem 29.4. in Geschäften
  • Brandenburg: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Bremen: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Hamburg: ab dem 27.4. in Geschäften, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr
  • Hessen: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Mecklenburg-Vorpommern: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Niedersachsen: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Nordrhein-Westfalen: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Rheinland-Pfalz: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Saarland: ab dem 27.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Sachsen: seit dem 20.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Sachsen-Anhalt: ab dem 23.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Schleswig-Holstein: ab dem 29.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
  • Thüringen: ab dem 24.4. in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr

Bitte informieren Sie sich über die genauen Bestimmungen auf den Webseiten der einzelnen Bundesländer(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Maske selbst nähen

Viele finnische Textil- und Modefirmen stellen inzwischen auch Alltagsmasken her, Finnish Textile & Fashion hat kürzlich eine Liste dazu veröffentlicht(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (auf Finnisch).

Im Internet findet man viele gute Anleitungen, um eine Alltagsmaske selbst zu nähen. So hat beispielsweise auch die Stadt Essen eine Anleitung zum Nähen einer Stoffmaske(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) online gestellt. Das finnische Nationale Institut für Gesundheit und Soziales (THL) empfiehlt die folgende Anleitung von Marttaliitto und der finnischen Women’s National Emergency Preparedness Association (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)(Anleitung auf Finnisch/Schwedisch).

Checkliste für die Verwendung einer Maske:

  • Waschen Sie Ihre Hände, bevor Sie eine saubere Maske aufsetzen.
  • Berühren Sie die Gesichtsmaske während des Tragens nicht.
  • Trinken oder essen Sie nicht, während Sie die Maske tragen.
  • Wenn Sie die Maske während des Tragens berühren, waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände.
  • Nehmen Sie die Maske ab, indem Sie sie von hinten an den Trägern greifen, ohne dabei die Außenseite der Maske zu berühren.
  • Waschen oder desinfizieren Sie Ihre Hände nach dem Entfernen der Maske.
  • Waschen Sie die Textilmaske bei 90 Grad oder kochen Sie sie fünf Minuten lang in Wasser, dem etwas Waschmittel zugesetzt wurde. Maske ausspülen und trocknen.

Weitere Informationen:

Aktuelle Informationen der Bundesregierung zu den Hygieneregeln und zum richtigen Gebrauch einer Alltagsmaske(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit zu den Themen Schutz und Hygiene(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus auf der Corona-Website des Bundesministeriums für Gesundheit(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)