Quarantäneregelung für nach Deutschland Ein- und Rückreisende

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, soll für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Diese Vorschriften gelten nicht für Transitreisende.

Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem anderen Staat in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, haben sich derzeit auf Grundlage landesrechtlicher Bestimmungen nach § 30 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes abzusondern und sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten.

Sie sind außerdem verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihre Einreise hinzuweisenGesundheitsamt nach Postleitzahl oder Ort suchen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster)

Diese Vorschriften gelten nicht für Transitreisende.

Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.

Weitere Informationen
Bundesregierung: Strengere Regeln für die Einreise nach Deutschland(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) 
Hinweisblatt des Bundesministeriums für Gesundheit(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) (pdf)
Bundespolizei: Corona-Virus - Antworten auf häufig gestellte Fragen (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)