Beschränkungen bei der Einfuhr von in Russland registrierten Pkw

Die Europäische Kommission hat letzte Woche eine Auslegungsempfehlung erlassen, die den Import von in Russland registrierten Pkw betrifft. Diese Empfehlung setzt Finnland nun um.

Demnach können fortan nur EU-Bürger/innen mit ständigem Wohnsitz in Russland sowie deren Familienmitglieder und Diplomat/innen oder ihnen gleichgestellte Personen einen in Russland registrierten Pkw nach Finnland einführen. Außerdem ist die Einfuhr eines solchen Fahrzeuges aus humanitären Gründen gestattet. Die Beschränkung tritt um Mitternacht (um 00.00 Uhr OEZ) zwischen Freitag, den 15.9. und Samstag, den 16.9. in Kraft.

Weitere Informationen unter: https://um.fi/tiedotteet/-/asset_publisher/ued5t2wDmr1C/content/rajoituksia-venajalle-rekisteroityjen-autojen-tuontiin/35732(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)