Änderungen bei der staatlichen finnischen Volksrente (kansaneläke) für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben
Der finnische Staatspräsident hat die Änderungen des finnischen Volksrentengesetzes ratifiziert. Daher wird die Volksrente künftig nur an Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Finnland gezahlt. Für Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes in einem anderen Mitgliedsland der EU oder in einem anderen Land wohnen, in dem die EU-Verordnung über soziale Sicherheit gilt, endet die Volksrentenzahlung am 01.02.2025. Diese Gesetzesänderung betrifft nur die Volksrente.
Die Finnische Seemanskirche hat ein Merkblatt über diese Änderung zusammengestellt. Wer Hilfe oder Rat benötigt, kann das Merkblatt per E-Mail [email protected] oder telefonisch Tel. +49 (0)30 50 50 30 (telefonische Servicezeiten für konsularische Angelegenheiten: montags, mittwochs und freitags 10:00-11:00 Uhr) anfordern.
Nähere Auskünfte über die Gesetzesänderung gibt es auf der Webseite der finnischen Staatskanzlei valtioneuvosto.fi. (Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)
Die Finnische Seemannskirche kann auch direkt kontaktiert werden:
Matti Rintamäki
Sozialberater
Tel. +49 171 621 0907
E-Mail: matti.rintamä[email protected]
In Hamburg ist er auch persönlich erreichbar
Saara Mughal
Sozialberaterin
Tel. +49 160 281 7858
E-Mail: [email protected]
In Berlin ist sie auch persönlich erreichbar