Die Coronavirus-Lage in Deutschland

Auf dieser Seite findet man die aktuellen Bestimmungen der deutschen und finnischen Behörden während der Coronapandemie.

Aktualisiert am 15.7.2022

Einreisebestimmungen

Zum 1. Juni endet die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die auch einem Virusvariantengebiet einreisen.

Für Einreisen aus Drittstaaten entfallen seit dem 11. Juni  2022 die bis dahin noch verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen. Nähere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) und dem Bundesinnenministerium(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Einreise nach Finnland während der Pandemie

Derzeit erlegt Finnland wegen der COVID-19-Epidemie keine Einreisebeschränkungen in das Land auf. Alle Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.

Alle Gesundheitsschutzmaßnahmen an Finnlands Grenzen im Rahmen der übertragbaren Krankheiten endeten am 30. Juni 2022. Das bedeutet, dass Reisende, die in Finnland ankommen, nicht mehr verpflichtet sind, COVID-19-Bescheinigungen vorzulegen oder sich auf COVID-19 testen zu lassen.

Finnisches Institut für Gesundheit und Wohlfahrt: Gesundheitskontrollen an Finnlands Grenzen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)

Außenministerium von Finnland: Einreise nach Finnland und Auslandsreisen(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.)

Kundendienst

Aufgrund der Ausnahmesituation werden Kunden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster) empfangen.

Die Bearbeitungszeit eines beantragten Reisepasses beträgt etwa zwei Wochen; beim beschleunigten Verfahren („pikapassi“ ) etwa drei Tage. Die ausgestellten Reisepässe und Personalausweise werden in einem eingeschriebenen Brief an die Kundenadresse zugestellt, was weitere 1–2 Tage in Anspruch nimmt.

Bei einem Verlängerungswunsch eines Aufenthalttitels in Deutschland (z.B. einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums) wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Ausländerbehörde.

Die Verlängerung eines Aufenthalttitels in Finnland kann nur bei der finnischen Einwanderungs­behörde (Maahanmuuttovirasto) beantragt werden.

Kundendienst der Botschaft von Finnland in Berlin

Kundendienst nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Botschaft von Finnland, Berlin
Rauchstr. 1, 10787 Berlin
Tel.: (030) 5050 30
E-Mail: info.berlin[at]formin.fi

Kundendienststelle der honorarkonsularischen Vertretung, Hamburg

Kundendienst nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

Ditmar-Koel-Str. 6, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 3570 5977
Fax: (040) 3570 5978
E-Mail: info.hamburg[at]formin.fi 

Abweichende Öffnungszeiten der honorarkonsularischen Vertretung, Hamburg (Öffnet neues Fenster)

Honorarkonsularische Vertretung, Frankfurt

Kundendienst nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem(Auf eine andere (externe) Webseite verlinken.) (Öffnet neues Fenster).

c/o CMS Hasche Sigle
Neue Mainzer Str. 2–4
60311 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 9794 69 33
Fax: (069) 9794 69 34
E-Mail: HonorarkonsulFinnlandFrankfurt[at]t-online.de

Telefondienst für Konsularkunden Mo–Do 9–10 Uhr 

Abweichende Öffnungszeiten der honorarkonsularischen Vertretung, Frankfurt (Öffnet neues Fenster)